Es gibt nicht viele Stellen im Finanzleben, an denen jemand freiwillig Geld verschenkt. Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind so eine Stelle: Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt jeden Monat einen Betrag in einen Sparvertrag ein, den du dir aussuchst. Trotzdem lassen viele Beschäftigte diesen Anspruch einfach liegen, oft schlicht deshalb, weil sie nie danach gefragt haben. Genau das lässt sich mit einer E-Mail an die Personalabteilung ändern.

Was Vermögenswirksame Leistungen sind

VL sind eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Extra-Zahlung des Arbeitgebers, die nicht auf dein Konto fließt, sondern direkt in einen Anlagevertrag. Ob und wie viel dir zusteht, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. In vielen Branchen haben sich Beträge zwischen rund 7 und 40 Euro im Monat etabliert, bei vollen 40 Euro kommen übers Jahr 480 Euro zusammen, die du sonst nicht bekommen hättest. Wichtig zu wissen: VL gelten als Lohnbestandteil, auf sie fallen also Steuern und Sozialabgaben an. Netto bleibt trotzdem ein klares Plus, denn das Geld kommt komplett vom Arbeitgeber.

Wohin mit dem Geld? Die vier Wege

  • Fondssparplan (auch mit ETFs): Das Geld fließt in Aktienfonds. Über die übliche Laufzeit von sieben Jahren und länger historisch der Weg mit den besten Renditechancen, dafür schwankt der Wert zwischendurch.
  • Bausparvertrag: Solide und planbar, aber renditearm. Interessant vor allem, wenn ohnehin ein Bauspardarlehen geplant ist.
  • Tilgung eines Baukredits: Wer bereits eine Immobilienfinanzierung abzahlt, kann VL direkt in die Tilgung stecken, eine garantierte „Rendite“ in Höhe des Kreditzinses.
  • Banksparplan: Sicher, aber meist mager verzinst und ohne staatliche Zulage, eher die Notlösung.

Wenn du dich mit Fonds und ETFs noch nicht auskennst, lohnt vorab ein Blick in unseren Ratgeber ETF-Sparplan für Einsteiger, das Prinzip ist beim VL-Fondssparen dasselbe.

Die Arbeitnehmersparzulage: der staatliche Bonus obendrauf

Zusätzlich zum Arbeitgeber-Geld fördert der Staat das VL-Sparen mit der Arbeitnehmersparzulage, seit der Reform 2024 mit deutlich großzügigeren Einkommensgrenzen: Gefördert wird, wessen zu versteuerndes Einkommen höchstens 40.000 Euro im Jahr beträgt (Verheiratete: 80.000 Euro). Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Brutto, es profitieren also weit mehr Beschäftigte, als viele denken.

  • Fondssparplan: 20 Prozent Zulage auf bis zu 400 Euro Sparleistung im Jahr, maximal 80 Euro jährlich.
  • Bausparen oder Kredittilgung: 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal rund 43 Euro jährlich. Beide Förderwege lassen sich sogar kombinieren.

Beantragt wird die Zulage über die Steuererklärung; der Anbieter übermittelt die Daten elektronisch ans Finanzamt. Ausgezahlt wird sie gesammelt am Ende der Laufzeit.

So läuft es ab, in vier Schritten

  • 1. Anspruch klären: Bei der Personalabteilung fragen, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden.
  • 2. Vertrag wählen: Einen VL-fähigen Fondssparplan (oder Bausparvertrag) bei einem Anbieter deiner Wahl abschließen, die Konditionen unterscheiden sich vor allem bei den Kosten.
  • 3. Bescheinigung einreichen: Der Anbieter stellt eine Bescheinigung aus, die du beim Arbeitgeber abgibst. Ab dann fließt das Geld automatisch.
  • 4. Laufen lassen: Eingezahlt wird sechs Jahre, danach folgt ein Ruhejahr, nach insgesamt sieben Jahren kannst du frei über das Guthaben verfügen und direkt den nächsten Vertrag starten.

Lohnt sich das wirklich?

Rechnen wir konservativ: 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber sind 2.880 Euro über sechs Jahre, Geld, das du ohne den Antrag nie gesehen hättest. Dazu kommen bei Anspruch auf die Sparzulage bis zu 480 Euro staatliche Förderung über die Laufzeit, plus die Wertentwicklung des Fonds. Selbst wer nur einen kleineren VL-Betrag bekommt, baut damit nebenbei einen Grundstock auf, der sich später etwa als Startkapital für den Notgroschen oder fürs langfristige Investieren nutzen lässt. Einen Haken hat die Sache eigentlich nur, wenn man den Antrag nie stellt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Konditionen und Fördergrenzen können sich ändern – maßgeblich sind die Angaben deines Anbieters und des Finanzamts.

Quellen

Anzeige

Tiefer einsteigen ins Investieren

Wenn du das Thema systematisch angehen willst, helfen dir diese verständlichen Einsteiger-Bücher.

Bücher zum Investieren ansehen →