Wer den Brief bekommt – und wer nicht

Die Renteninformation geht automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeit zusammenhaben. Sie kommt einmal jährlich, ohne dass du etwas tun musst. Ab 55 wird sie durch die deutlich ausführlichere Rentenauskunft ersetzt, die dann alle drei Jahre kommt.

Wenn du mit Mitte 20 anfängst zu arbeiten, heißt das: Ein paar Jahre bekommst du gar nichts – und genau in diesen Jahren entscheidet sich, wie viel Zeit dein Geld später zum Wachsen hat. Wer nicht warten will, kann die Renteninformation online anfordern. Wichtiger ist ohnehin die Versicherungsverlaufs-Übersicht, die mit dem ersten Brief mitkommt: Lücken durch Ausbildung, Studium oder Auslandsaufenthalte tauchen dort erschreckend oft falsch oder gar nicht auf – und lassen sich nachträglich klären, solange die Unterlagen noch existieren.

Die drei Beträge – und welcher davon zählt

Auf Seite eins stehen mehrere Zahlen, und sie werden regelmäßig verwechselt:

  • Die bisher erreichte Anwartschaft: Was du bekämst, wenn du ab heute keinen Cent mehr einzahlst. Ein theoretischer Wert – aber der einzige, der auf tatsächlich Eingezahltem beruht.
  • Die Hochrechnung ohne Rentenanpassung: Was herauskäme, wenn du bis zur Regelaltersgrenze so weiterverdienst wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Künftige Rentenerhöhungen sind hier nicht eingerechnet.
  • Die Beispielrechnungen mit Anpassung: Dieselbe Hochrechnung, einmal mit einer unterstellten jährlichen Rentensteigerung von einem Prozent, einmal mit zwei Prozent. Das sind die höchsten Zahlen im Brief – und die, an die man sich am liebsten erinnert.

Der Haken bei den letzten beiden: Sie unterstellen ein durchgehendes Erwerbsleben ohne Brüche. Keine Elternzeit, keine Teilzeit, keine Selbstständigkeit, keine Arbeitslosigkeit. Für viele Lebensläufe ist das eine freundliche Fiktion. Und die Prozentsätze in den Beispielrechnungen sind ausdrücklich keine Prognose, sondern Rechenannahmen – zum Vergleich: Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent, in anderen Jahren lagen sie bei null.

Der wichtigste Satz steht im Kleingedruckten: Es ist brutto

Alle Beträge in der Renteninformation sind Bruttowerte. Davon geht später noch einiges ab. Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; unterm Strich landet man je nach Kasse und Kinderzahl bei rund 11 bis 12 Prozent der Bruttorente. Dazu kommt die Steuer: Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent davon versteuern, und dieser Anteil steigt für jeden späteren Rentenjahrgang weiter.

Als grobe Faustregel für den Kopf: Von der Zahl im Brief bleiben netto oft nur etwa 80 bis 85 Prozent übrig – bei kleinen Renten mehr, bei höheren Renten und Zusatzeinkünften weniger. Wer mit der Bruttozahl plant, plant zu optimistisch.

Der zweite Denkfehler: Kaufkraft

Die Renteninformation weist selbst darauf hin, dass steigende Preise die Kaufkraft mindern – ein Satz, den fast niemand ernst nimmt. Dabei ist der Effekt über Jahrzehnte brutal. Bei zwei Prozent Inflation entspricht eine Rente von 1.500 Euro in 30 Jahren einer heutigen Kaufkraft von etwa 830 Euro. Bei drei Prozent sind es rund 620 Euro.

Für die Sandwich-Generation zwischen 45 und 60 heißt das: Der Horizont ist kürzer, die Zahl im Brief also belastbarer – aber auch der Spielraum zum Nachsteuern ist kleiner. Für alle unter 35 heißt es das Gegenteil: Die Zahl ist unzuverlässig, aber die Zeit steht auf eurer Seite.

So rechnest du deine echte Lücke aus – in zehn Minuten

Es braucht keinen Berater, um eine erste ehrliche Zahl zu bekommen. Vier Schritte:

  • Schritt 1: Nimm die Hochrechnung ohne Rentenanpassung – die konservative Zahl, nicht die schönste.
  • Schritt 2: Zieh grob 15 bis 20 Prozent für Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer ab.
  • Schritt 3: Stell dem deine heutigen fixen Ausgaben gegenüber: Wohnen, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität. Nicht das Wunschbudget, sondern das, was auch in einem schlechten Monat anfällt.
  • Schritt 4: Die Differenz ist deine Lücke – in heutigem Geld. Genau in dieser Größenordnung muss die private oder betriebliche Vorsorge liefern.

Ein Beispiel: Wer eine Hochrechnung von 1.800 Euro brutto vor sich hat, landet netto bei ungefähr 1.470 Euro. Bei heutigen Fixkosten von 1.900 Euro klafft eine Lücke von gut 400 Euro im Monat. Das ist keine Katastrophe, aber es ist eine Zahl, mit der man arbeiten kann – im Gegensatz zu dem diffusen Gefühl, dass es „schon irgendwie knapp wird“.

Der Brief zeigt nur ein Drittel

Die gesetzliche Rente ist bei den meisten nicht die einzige Quelle. Betriebsrenten, Riester-Verträge, private Rentenversicherungen, Versorgungswerke – all das steht nicht in der Renteninformation. Wer nur diesen einen Brief anschaut, unterschätzt sich unter Umständen deutlich.

Dafür gibt es seit Anfang 2024 die Digitale Rentenübersicht auf rentenuebersicht.de. Das staatliche Portal bündelt Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge an einer Stelle, kostenlos und freiwillig; der Login läuft über den Online-Ausweis oder die ELSTER-Zertifikatsdatei. Vollständig ist das Bild noch nicht – Anbieter mit mehr als 1.000 Anwartschaften mussten sich anbinden, die Liste wächst weiter. Als Ausgangspunkt ist es trotzdem das mit Abstand Beste, was es dazu gibt.

Was du sofort damit anfangen kannst

Der praktische Wert liegt nicht in der Zahl, sondern in der Reaktion darauf. Drei Dinge lohnen sich in jedem Alter: den Versicherungsverlauf gründlich auf Lücken prüfen und fehlende Zeiten klären lassen. Nachsehen, ob der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen anbietet, die ungenutzt liegen. Und den Brief nicht wegwerfen, sondern neben den letztjährigen legen – die Veränderung von Jahr zu Jahr sagt oft mehr als der absolute Betrag.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage-, Renten- oder Steuerberatung. Die genannten Werte und Rechenbeispiele sind vereinfacht; die tatsächlichen Abzüge und Ansprüche hängen von deiner persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die Deutsche Rentenversicherung oder eine unabhängige Beratungsstelle.
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Quellen

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