Viele verschenken jedes Jahr Geld ans Finanzamt, nur weil sie ein paar einfache Stellschrauben nicht nutzen. Die wichtigsten legalen Wege, bei Geldanlage und im Alltag Steuern zu sparen.
Viele verschenken Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt, einfach weil sie ein paar einfache Stellschrauben nicht nutzen. Steuern sparen ist dabei nichts Anrüchiges, sondern dein gutes Recht. Hier die wichtigsten legalen Wege.
Freistellungsauftrag: der schnellste Gewinn
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen pauschal rund 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Der Sparerpauschbetrag stellt aber 1.000 Euro pro Person frei (2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Dafür musst du bei deiner Bank nur einen Freistellungsauftrag einrichten, sonst zahlst du Steuer, die du dir später mühsam zurückholen müsstest.
Hast du mehrere Banken, kannst du den Pauschbetrag aufteilen. Achte nur darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 (bzw. 2.000) Euro nicht übersteigt.
Die Steuererklärung lohnt sich öfter als gedacht
Arbeitnehmer bekommen im Schnitt mehrere hundert Euro zurück. Absetzbar sind unter anderem Werbungskosten, die Pendlerpauschale, das Homeoffice und berufliche Weiterbildung. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen mindern die Steuer direkt.
Vorsorge steuerlich absetzen
Beiträge zur Altersvorsorge wirken sich steuerlich aus: Die betriebliche Altersvorsorge läuft aus dem Bruttogehalt, Rürup- und Riester-Beiträge lassen sich je nach Lage absetzen. Auch Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.
Bei der Geldanlage clever bleiben
Bei Aktien-ETFs sind dank Teilfreistellung 30 Prozent der Erträge ohnehin steuerfrei. Verluste aus Wertpapieren lassen sich mit Gewinnen verrechnen, und wer langfristig hält, schiebt die Besteuerung weit nach hinten. So bleibt mehr Kapital länger für dich am Arbeiten.
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Eltern profitieren mehrfach. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung). Daneben lassen sich Kinderbetreuungskosten zu einem großen Teil als Sonderausgaben absetzen, ebenso ein Teil des Schulgelds für Privatschulen. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerlast spürbar.
Für Selbstständige und Kleinunternehmer
Wer selbstständig ist, setzt Betriebsausgaben direkt vom Gewinn ab – vom Arbeitszimmer über Fachliteratur bis zur beruflichen Fahrt. Wer die Umsatzgrenzen einhält, kann die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz nutzen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen – das spart Bürokratie. Sauber geführte Belege über das ganze Jahr sind hier die halbe Miete.
Sammle Belege digital an einem Ort. Wer erst im Frühjahr alles zusammensucht, vergisst die Hälfte – und genau diese vergessenen Posten sind bares Geld.
Offizielle, neutrale Informationen zum Steuerrecht bietet das Bundesfinanzministerium.
Fazit
Steuern sparen ist kein Hexenwerk: Richte den Freistellungsauftrag ein, gib deine Steuererklärung ab und nutze die Vorsorge-Abzüge. Schon diese drei Schritte holen für die meisten mehrere hundert Euro im Jahr heraus.