Als Erbe bekommt man Haus, Konto und Bücherregal, aber kommt man auch ins E-Mail-Postfach? Diese Frage beschäftigte jahrelang die Gerichte, bis der Bundesgerichtshof 2018 im sogenannten Facebook-Urteil klarstellte: Auch digitale Konten gehören grundsätzlich zum Erbe, Verträge mit Online-Diensten gehen auf die Erben über. Die Theorie ist damit geklärt. Die Praxis sieht anders aus: Wer nicht weiß, welche Konten es überhaupt gibt, und keinen Zugang bekommt, steht trotz klarer Rechtslage vor verschlossenen Türen, während Abos munter weiter abbuchen. Genau dafür gibt es eine einfache Lösung, die an einem Nachmittag erledigt ist.
Was alles zum digitalen Nachlass gehört
- Geld und Verträge: Online-Banking, Depot, PayPal, Kryptowährungen, laufende Abos von Streaming bis Fitness-App, Kundenkonten mit Guthaben.
- Kommunikation: E-Mail-Konten, oft der Generalschlüssel, weil darüber Passwörter aller anderen Dienste zurückgesetzt werden, sowie Messenger und soziale Netzwerke.
- Erinnerungen: Fotos und Videos in der Cloud, die ohne Zugang unwiederbringlich verloren sein können.
- Geräte: Smartphone und Laptop samt PIN, ohne die Geräte-PIN hilft oft auch die beste Rechtslage nicht weiter.
In vier Schritten geregelt
- 1. Inventur machen. Eine Liste aller Konten und Dienste anlegen, vom Banking bis zum Bonusprogramm. Der Kontoauszug der letzten drei Monate ist dabei der beste Spickzettel: Jede Abbuchung verrät ein Abo.
- 2. Je Konto entscheiden: löschen, übertragen oder Gedenkzustand. Was soll mit dem jeweiligen Konto passieren? Viele große Anbieter haben dafür eigene Werkzeuge, bei Google lässt sich ein Kontoinaktivität-Manager einrichten, Apple kennt einen Nachlasskontakt, Facebook und Instagram bieten Gedenkzustand oder Löschung an. Diese Einstellungen sind in wenigen Minuten gesetzt.
- 3. Eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ erteilen. Eine Vertrauensperson wird schriftlich bevollmächtigt, den digitalen Nachlass zu verwalten, ausdrücklich auch über den Tod hinaus. Das erspart den Angehörigen den Umweg über den Erbschein und wochenlange Korrespondenz mit Anbietern. Wie Vollmachten grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Artikel Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung.
- 4. Zugänge sicher hinterlegen. Die Zugangsliste gehört NICHT ins Testament, das wird erst Wochen später eröffnet und ist nicht der richtige Ort für Passwörter. Besser: ein Passwort-Manager, dessen Master-Passwort versiegelt an einem sicheren Ort liegt, oder eine gepflegte Liste im heimischen Notfallordner. Wichtig ist nur: Die Vertrauensperson muss wissen, wo.
Die häufigsten Fehler
Der größte Fehler ist Aufschieben, digitaler Nachlass klingt nach Alter, betrifft aber jeden, der Online-Konten hat. Dahinter folgen: Passwörter im Testament (falscher Ort), eine einmal erstellte und nie aktualisierte Liste (nach zwei Jahren ist die Hälfte veraltet, einmal jährlich prüfen reicht) und stillschweigend weiterlaufende Abos, weil niemand kündigt. Welche Fristen und Formulierungen beim Kündigen gelten, steht im Ratgeber Verträge kündigen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Onlinedienste – Rechte und digitaler Nachlass
- Wikipedia: Digitaler Nachlass – Rechtslage und BGH-Urteil
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