Zwei verschiedene Renten, die oft verwechselt werden
Hinter dem Schlagwort stecken in Wahrheit zwei unterschiedliche Altersrenten. Die erste ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ist die eigentliche „Rente mit 63″ und verlangt satte 45 Versicherungsjahre. Ihr großer Vorteil: Sie ist abschlagsfrei – man verliert also keinen Cent, obwohl man vor der Regelaltersgrenze geht.
Die zweite ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie ist schon nach 35 Versicherungsjahren möglich und erlaubt einen Start ab 63. Der Haken: Hier gibt es Abschläge. Für jeden Monat, den man früher geht, kürzt die Rentenversicherung die Zahlung um 0,3 Prozent – dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze.
Wichtig zu wissen: In die 45 beziehungsweise 35 Jahre zählen nicht nur Zeiten mit Gehalt. Auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen werden angerechnet. Gerade für die Sandwich-Generation, die zwischen Kindern und pflegebedürftigen Eltern steht, kann das den Unterschied machen, ob die 45 Jahre voll werden.
Wer 2026 abschlagsfrei gehen kann
Die vielzitierte „63″ gilt längst nicht mehr. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren steigt Jahrgang für Jahrgang. Wer zwischen Juni und Dezember 1961 geboren ist, kann sie 2026 in Anspruch nehmen. Beim Jahrgang 1962 liegt die Grenze bei 64 Jahren und 8 Monaten, beim Jahrgang 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten. Und wer 1964 oder später geboren ist, muss für die abschlagsfreie Variante bis zum 65. Geburtstag arbeiten. Früher geht es bei dieser Rentenart nicht – auch nicht gegen Abschläge.
Für die Gen X, also die heute rund 45- bis 60-Jährigen, heißt das konkret: Die „63″ im Namen ist Geschichte, realistisch sind 64 oder 65. Wer das lange geplant hatte, sollte seinen Rentenbescheid und die Versicherungsjahre jetzt genau prüfen.
Was der frühere Start mit Abschlägen kostet
Wer die 45 Jahre nicht schafft, aber 35 Jahre zusammenbekommt, kann trotzdem ab 63 gehen – muss dafür aber zahlen. Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten, für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Der Abstand zwischen 63 und der Regelaltersgrenze bestimmt den Abschlag.
Ein Beispiel: Wer 1964 geboren ist und mit 63 startet, geht vier Jahre früher. Das sind 48 Monate, jeder Monat kostet 0,3 Prozent – macht 14,4 Prozent weniger Rente, und zwar lebenslang. Aus 1.500 Euro Bruttorente werden so rund 1.284 Euro. Über einen langen Ruhestand summiert sich das zu einem fünfstelligen Betrag. Der Abschlag verschwindet auch nicht, wenn man die Regelaltersgrenze überschritten hat – er bleibt bis zum Lebensende.
Ob sich das lohnt, ist eine sehr persönliche Rechnung. Wer früher geht, bekommt weniger, dafür über mehr Jahre. Wer gesundheitlich angeschlagen ist oder den Job nicht mehr erträgt, für den kann der Abschlag ein fairer Preis für gewonnene Lebenszeit sein. Wer dagegen mit gutem Gehalt gern weiterarbeitet, fährt oft besser, wenn er wartet – oder sogar über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und dann Zuschläge kassiert.
Die Reform 2026: Steht die Rente mit 63 vor dem Aus?
Genau hier kommt die aktuelle Debatte ins Spiel. Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Bericht vorgelegt. Eine der Empfehlungen: Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – also die 45-Jahre-Variante – soll ganz abgeschafft werden. Zusätzlich soll die früheste Altersgrenze für die 35-Jahre-Rente von 63 auf 64 Jahre steigen.
Die Begründung ist der Arbeitskräftemangel und die Kosten. Die Bertelsmann-Stiftung rechnet vor, dass allein die Abschaffung der 45-Jahre-Rente pro Jahrgang rund 9,5 Milliarden Euro sparen und etwa 125.000 Arbeitskräfte im Job halten würde. Für laufende und bereits bewilligte Renten soll ein Vertrauensschutz gelten – wer schon in dieser Rente ist, muss also keine rückwirkende Kürzung fürchten.
Noch ist das nur eine Empfehlung, kein Gesetz. Das Verfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, in Kraft treten könnten Änderungen frühestens Anfang 2027. Wer kurz vor der Rente steht, sollte die Entwicklung im Blick behalten, aber nicht in Panik verfallen: Solche Reformen kommen üblicherweise mit Übergangsregeln, nicht über Nacht.
Was das für die jüngeren Generationen bedeutet
Für Millennials und Gen Z klingt die Rente mit 63 nach einem Thema für die Eltern. Trotzdem lohnt der Blick. Erstens zeigt die Reform, dass gesetzliche Altersgrenzen keine feste Größe sind, sondern Politik – wer heute Anfang 20 ist, plant realistisch eher mit 67 oder später. Zweitens ist gerade das ein Argument, die eigene Vorsorge früh und breit aufzustellen, statt sich allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Und drittens: Jedes Versicherungsjahr zählt später mit. Auch Zeiten für Kinder oder Pflege werden angerechnet – was heute wie eine Lücke im Lebenslauf aussieht, kann am Ende die Wartezeit vollmachen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte
- BMAS: Rentenkommission 2026
- Bertelsmann-Stiftung: Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte
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