Über Geld redet man nicht, über Erben erst recht nicht. Genau das wird für viele Familien teuer. Wenn Vater oder Mutter sterben, steht plötzlich die Frage im Raum, ob auf das Häuschen, das Depot oder das Sparbuch Steuern fällig werden. Für die Generation zwischen 45 und 60, die ihre Eltern begleitet und gleichzeitig an die eigenen Kinder denkt, ist das kein abstraktes Thema, sondern oft schon konkrete Realität. Die gute Nachricht: Wer die Freibeträge kennt und früh plant, kann den größten Teil eines durchschnittlichen Vermögens steuerfrei weitergeben.

Wer wie viel steuerfrei erben darf

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer arbeitet mit persönlichen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Je enger die Beziehung, desto höher der Betrag, der steuerfrei bleibt, und desto niedriger der Steuersatz auf alles darüber. 2026 gelten weiterhin diese Werte: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Stiefkinder dürfen je Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Enkel kommen auf 200.000 Euro (oder 400.000 Euro, wenn das verbindende Elternteil bereits verstorben ist), Eltern und Großeltern im Erbfall auf 100.000 Euro.

Deutlich knapper wird es außerhalb der engsten Familie. Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder oder geschiedene Partner fallen in die Steuerklasse II, alle übrigen Personen in die Steuerklasse III, und beide Gruppen haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Wer also dem Patenkind oder der besten Freundin etwas vererben möchte, sollte wissen, dass hier schnell Steuern anfallen. Die Sätze in Steuerklasse I beginnen bei 7 Prozent und steigen mit dem Erbwert; in den Klassen II und III liegen sie deutlich höher.

Der unterschätzte Trick: alle zehn Jahre neu schenken

Der entscheidende Hebel steckt nicht im Testament, sondern in der Zeit. Denn die Freibeträge gelten nicht nur einmalig im Erbfall, sondern bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut. Wer also frühzeitig zu Lebzeiten überträgt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen. Ein Beispiel: Ein Elternpaar kann jedem Kind alle zehn Jahre je 400.000 Euro pro Elternteil schenken, zusammen also 800.000 Euro, und nach Ablauf der Frist erneut. So lässt sich auch ein größeres Vermögen über zwei, drei Jahrzehnte vollständig steuerfrei in die nächste Generation bringen.

Für die Sandwich-Generation heißt das konkret: Es lohnt sich, das Gespräch mit den eigenen Eltern nicht aufzuschieben. Wer erst nach dem Tod plant, hat den Zehn-Jahres-Vorteil verschenkt, im Erbfall steht der Freibetrag nur ein einziges Mal zur Verfügung. Wichtig ist dabei, Schenkungen über 20.000 Euro dem Finanzamt zu melden und sich bei Immobilien oder größeren Beträgen vorher beraten zu lassen. Und: Wer verschenkt, sollte nur weggeben, was er im Alter sicher nicht mehr braucht. Ein Übertrag, der später zum eigenen Pflegefall führt, hilft niemandem.

Das Familienheim als Sonderfall

Gerade in Deutschland steckt das größte Vermögen oft in der eigenen Immobilie. Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Erbt der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner das selbstgenutzte Familienheim, bleibt dieses komplett steuerfrei, unabhängig vom Wert. Bedingung ist, dass der hinterbliebene Partner mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen bleibt. Auch Kinder können das Elternhaus steuerfrei erben, allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern und ebenfalls mit Selbstnutzungspflicht. Wer die Immobilie kurz nach dem Erbe verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend.

Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es noch besondere Versorgungsfreibeträge: 256.000 Euro für den überlebenden Ehepartner und je nach Alter bis zu 52.000 Euro für Kinder. Sie sollen die Hinterbliebenen finanziell absichern und werden teils mit eigenen Renten- oder Versorgungsansprüchen verrechnet.

Was die geplante Reform bedeuten könnte

2026 ist beim Thema Erben politisch viel in Bewegung, beschlossen ist aber noch nichts. Hintergrund ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die weitreichenden Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen prüft. Eine Entscheidung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Parallel hat die SPD im Januar 2026 unter dem Titel „FairErben“ Reformideen vorgestellt: Statt der nach Verwandtschaft gestaffelten Freibeträge, die alle zehn Jahre neu gelten, ist dort ein einmaliger Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro im Gespräch (900.000 Euro innerhalb der Familie plus 100.000 Euro für Dritte).

Ob und in welcher Form das kommt, ist offen. Für die Praxis heißt das: Die heutigen Regeln gelten weiter, und gerade die Zehn-Jahres-Logik bei Schenkungen ist ein Vorteil, den man besser nutzt, solange es ihn gibt. Wer große Vermögen überträgt, sollte die Entwicklung trotzdem im Blick behalten und sich nicht von Schlagzeilen zu Schnellschüssen drängen lassen.

Auch für Jüngere relevant

Erben klingt nach einem Thema für später, ist es aber nicht nur. Millennials, die selbst gerade Vermögen aufbauen, profitieren am stärksten, wenn ihre Eltern frühzeitig planen, statt alles dem Zufall zu überlassen. Und wer mit Mitte 20 schon ein Depot bespart, legt damit auch den Grundstein dafür, irgendwann selbst etwas weiterzugeben. Über Erben zu reden ist unangenehm, aber es ist eines der wenigen Finanzthemen, bei dem ein einziges offenes Gespräch in der Familie am Ende fünf- oder sechsstellige Beträge ausmachen kann.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen stark vom Einzelfall ab; bei konkreten Übertragungen sollten Sie einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.

Quellen