„Steuererklärung? Das mach ich später, wenn ich richtig verdiene.“ Diesen Satz denken viele mit Anfang zwanzig, und verschenken damit Jahr für Jahr Geld. Die durchschnittliche Rückerstattung lag zuletzt bei rund 1.240 Euro, und die meisten, die eine Erklärung abgeben, bekommen etwas zurück. Wenn du gerade in der Ausbildung steckst, studierst oder deinen ersten Nebenjob hast, lohnt sich ein Blick besonders. Hier kommt die Version ohne Beamtendeutsch.

Muss ich das überhaupt? Meistens nicht, und genau das ist der Trick

Für die meisten Azubis, Studierenden und Minijobber gilt: Du musst keine Steuererklärung abgeben. Genau deshalb solltest du es freiwillig tun. Wer nur einen Job hat und darüber nicht viel verdient, hat oft zu viel Lohnsteuer gezahlt, und holt sie sich mit der Erklärung zurück. Das nennt sich Antragsveranlagung, und dafür hast du vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2022 läuft die Frist noch bis zum 31. Dezember 2026. Du kannst also mehrere Jahre auf einmal nachholen.

Der zentrale Begriff heißt Grundfreibetrag. Bis zu einer bestimmten Summe bleibt dein Einkommen komplett steuerfrei. 2026 liegt dieser Freibetrag bei 12.348 Euro im Jahr. Verdienst du darunter, steht dir die gezahlte Lohnsteuer im Prinzip komplett zu. Und weil dein Arbeitgeber die Steuer Monat für Monat pauschal abzieht, so, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen, zahlst du in einem Aushilfsmonat oder in den Semesterferien schnell zu viel. Genau das gleicht die Erklärung aus.

Werbungskosten: Ausgaben, die dir Geld zurückholen

Der Staat rechnet dir automatisch eine Pauschale für berufliche Ausgaben an, den Arbeitnehmerpauschbetrag. Der liegt bei 1.230 Euro pro Jahr. Diese Summe wird ohne einen einzigen Beleg abgezogen, du musst gar nichts nachweisen. Erst wenn deine echten Ausgaben höher sind, lohnt es sich, Belege zu sammeln.

Zu diesen Werbungskosten zählen zum Beispiel:

  • der Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule: Seit 2026 kannst du pro Kilometer einfache Strecke 38 Cent ansetzen, und zwar schon ab dem ersten Kilometer, nicht erst ab dem 21.
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Fachbücher oder Werkzeug
  • Bewerbungskosten, Kontoführung, Berufskleidung oder Gewerkschaftsbeiträge
  • Fortbildungen und Kurse, die mit deinem Job zu tun haben

Wenn du mit Mitte zwanzig zur Arbeit pendelst und nebenbei einen Laptop fürs Studium gekauft hast, bist du oft schneller über der Pauschale, als du denkst.

Der Geheimtipp fürs Studium: der Verlustvortrag

Jetzt wird es spannend für alle, die (noch) wenig oder gar nichts verdienen. Wenn du ein Zweitstudium machst, also einen Master oder ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung, oder ein duales Studium absolvierst, kannst du deine Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Semesterbeiträge, Fachliteratur, ein Laptop, die Fahrten zur Uni, sogar Kosten fürs Auslandssemester: Das alles summiert sich.

Weil du in dieser Zeit oft kaum Einkommen hast, entsteht ein steuerlicher Verlust. Das Finanzamt sammelt diese Verluste Jahr für Jahr an, man spricht vom Verlustvortrag. Sobald du nach dem Abschluss deinen ersten richtig bezahlten Job antrittst, werden diese aufgelaufenen Beträge mit deinem Einkommen verrechnet. Ergebnis: In den ersten Berufsjahren zahlst du spürbar weniger Steuern. Wichtig ist nur, dass du für jedes Studienjahr eine Erklärung abgibst und den Verlustvortrag beantragst, auch rückwirkend über die Vier-Jahres-Frist.

Ein Haken für Erststudierende direkt nach dem Abitur: Kosten des Erststudiums erkennt das Finanzamt bislang nur als Sonderausgaben an, und die verpuffen ohne Einkommen. Der Verlustvortrag klappt also vor allem beim Zweit- oder dualen Studium. Trotzdem: Fragen kostet nichts, und die Rechtslage wird immer wieder diskutiert.

Und wenn ich anlege? Der Sparerpauschbetrag

Viele aus der Gen Z haben längst einen ETF-Sparplan laufen. Auch hier gibt es einen Freibetrag: Bis 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Hast du das vergessen und wurde Abgeltungsteuer abgezogen, kannst du sie dir über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Gerade bei kleinen Depots holst du so den einen oder anderen Zehner wieder rein.

So gehst du konkret vor

Du brauchst kein teures Steuerbüro. Der offizielle Weg führt über „Mein ELSTER“, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Die Registrierung dauert ein paar Tage, weil du einen Aktivierungscode per Post bekommst, plane das also ein. Wer es bequemer mag, nutzt eine der kommerziellen Steuer-Apps; die führen dich mit Fragen durch und kosten meist erst dann Geld, wenn du wirklich abschickst.

Leg dir vorher deine Lohnsteuerbescheinigung bereit (die bekommst du vom Arbeitgeber), sammle Belege für Ausgaben und halte deine Steuer-Identifikationsnummer griffbereit. Für einen einfachen Fall, ein Job, ein paar Werbungskosten, bist du in unter einer Stunde durch. Und selbst wenn am Ende nichts zurückkommt: Ein Minus zahlst du bei einer freiwilligen Erklärung nicht drauf, denn du kannst sie einfach zurückziehen.

Weiterlesen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe sich eine Steuererklärung für dich lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Im Zweifel hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin bzw. ein Steuerberater weiter.

Quellen