Was die Rentenkasse für Erziehung gutschreibt

Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, schreibt die Deutsche Rentenversicherung der erziehenden Person drei Jahre Kindererziehungszeit gut – für davor geborene Kinder sind es zwei Jahre und sechs Monate. Bewertet wird jedes Erziehungsjahr ungefähr so, als hättest du in dieser Zeit das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient: rund ein Entgeltpunkt pro Jahr. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro pro Punkt bedeuten drei Erziehungsjahre also gut 125 Euro gesetzliche Monatsrente – lebenslang.

Wichtig zu wissen: Die Erziehungszeit bekommt immer nur ein Elternteil gutgeschrieben – standardmäßig die Mutter. Paare können sie aber per gemeinsamer Erklärung dem Vater zuordnen, ganz oder teilweise. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn die Mutter in der Erziehungszeit gut verdient hat und ohnehin nahe der Beitragsbemessungsgrenze lag, der Vater aber zu Hause war.

Berücksichtigungszeiten: der stille Bonus bis zum 10. Geburtstag

Neben den drei Erziehungsjahren läuft eine zweite, weniger bekannte Anerkennung: die Kinderberücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Sie bringt zwar keine eigenen Entgeltpunkte, zählt aber für Wartezeiten (etwa die 35 Jahre für die Rente für langjährig Versicherte) und kann Teilzeitphasen während der Erziehung aufwerten. Gerade für Mütter, die nach der Elternzeit lange in Teilzeit gearbeitet haben, macht das am Ende einen spürbaren Unterschied.

Sorgearbeit für Angehörige: Rentenbeiträge von der Kasse

Auch wer einen Angehörigen zu Hause versorgt, kann Rentenansprüche aufbauen – die Beiträge zahlt dann nicht die betreuende Person, sondern die Kasse des Betreuten. Die Voraussetzungen in Kurzform: anerkannter Grad ab Stufe 2, mindestens zehn Stunden Sorgearbeit pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, nicht erwerbsmäßig ausgeübt, und daneben höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche. Die Höhe der Gutschrift hängt vom Grad der Unterstützungsbedürftigkeit und den bezogenen Leistungen ab.

Der Haken: Diese Beiträge fließen nicht von allein. Die Sorgetätigkeit muss der Kasse des Angehörigen gemeldet werden – über einen „Fragebogen zur Rentenversicherung der Pflegeperson“. Wer jahrelang einen Elternteil versorgt hat, ohne das zu melden, hat im Zweifel Ansprüche verschenkt. Eine rückwirkende Klärung ist nur begrenzt möglich – je früher gemeldet wird, desto besser.

Tipp

Kontenklärung machen: Mit dem Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) prüft die Rentenversicherung dein gesamtes Versicherungskonto – fehlende Erziehungszeiten, Schul- und Ausbildungszeiten oder Sorgephasen werden dabei nachgetragen. Das ist kostenlos und lässt sich online erledigen. Spätestens mit Mitte 40 sollte das Konto einmal vollständig geklärt sein.

Warum das gerade für Frauen entscheidend ist

Care-Arbeit ist in Deutschland überwiegend weiblich – und sie ist einer der Hauptgründe für den großen Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen, den wir im Beitrag zum Gender Pension Gap ausführlich aufgeschlüsselt haben. Erziehungs- und Betreuungszeiten gleichen davon nur einen Teil aus. Umso wichtiger, dass wenigstens diese Ansprüche vollständig im Konto landen – und dass daneben eine eigene Vorsorge läuft, wie sie der Beitrag „Eigenes Depot statt Ehe-Absicherung“ beschreibt.

Ein verwandter Stolperstein ist der Minijob während der Familienphase: Wer sich dort von der Rentenversicherung befreien lässt, verliert nicht nur eigene Beiträge, sondern auch Anwartschaften – die Details stehen im Beitrag zur Minijob-Falle. Und wer später Lücken schließen will, kann unter Umständen freiwillig Rentenpunkte kaufen – teurer wird es aber fast immer, als die Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

Checkliste: Diese drei Dinge jetzt prüfen

  • Renteninformation lesen: Sind alle Kinder und alle Erziehungszeiten im Versicherungsverlauf aufgeführt?
  • Sorgetätigkeit gemeldet? Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche versorgt: Fragebogen bei dessen Kasse anfordern und Rentenbeiträge prüfen lassen.
  • Kontenklärung stellen: Formular V0100 bei der Deutschen Rentenversicherung – einmal vollständig klären lassen, danach ist das Konto belastbar.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ist keine Rechts- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Versicherungskonto gibt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung – die Beratung dort ist kostenlos.

Quellen

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