Was die Rürup-Rente überhaupt ist
Die Basisrente wurde 2005 als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt eingeführt, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Der Grundgedanke: Sie funktioniert steuerlich ähnlich wie die gesetzliche Rente. Man zahlt in der Ansparphase ein und kann die Beiträge von der Steuer absetzen; dafür wird die spätere Rente versteuert. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung. Ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr bei neueren Verträgen.
Das klingt zunächst unspektakulär. Der eigentliche Reiz liegt im Steuervorteil während der Einzahlphase – und der ist 2026 so groß wie nie.
Der Steuervorteil 2026 im Detail
Seit 2023 lassen sich die Beiträge zur Basisrente zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Früher galt eine gestaffelte Quote, die erst über Jahre auf den vollen Satz kletterte – diese Kürzung ist Geschichte.
Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Diese Grenze leitet sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab (Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro, multipliziert mit dem Beitragssatz von 24,7 Prozent). Zum Vergleich: 2025 lag der Höchstbetrag noch bei 29.344 Euro – die Grenze steigt also jedes Jahr.
Wichtig: Auf diesen Höchstbetrag werden bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken angerechnet. Angestellte, die ohnehin einzahlen, haben deshalb oft nur noch einen Teil des Rahmens frei. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung steht dagegen fast der volle Betrag zur Verfügung – hier entfaltet die Rürup-Rente ihre größte Wirkung.
Ein Rechenbeispiel: Wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat und 10.000 Euro einzahlt, spart im Jahr der Einzahlung rund 4.200 Euro Steuern zurück. Netto kostet die Vorsorge in diesem Fall also nur etwa 5.800 Euro. Genau dieser Hebel macht die Basisrente vor allem für Menschen mit hohem Einkommen interessant.
Für wen sich die Basisrente lohnt
Die Rürup-Rente ist kein Produkt für alle. Sie passt vor allem zu zwei Gruppen. Zum einen zu Selbstständigen und Freiberuflern, die keinen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge oder Arbeitgeberzuschüssen haben und ihre oft schwankende Steuerlast gezielt drücken wollen. Zum anderen zu gutverdienenden Angestellten mit hohem Grenzsteuersatz, die ihren jährlichen Förderrahmen noch nicht ausgeschöpft haben.
Für die Sandwich-Generation der über 45-Jährigen kann die Basisrente ein Baustein für den Endspurt sein: In den einkommensstärksten Jahren ist der Steuerhebel am größten, und die verbleibende Laufzeit bis zur Rente überschaubar genug, dass die eingeschränkte Flexibilität weniger schwer wiegt. Wer dagegen mit Mitte 20 gerade erst anfängt oder ein niedriges bis mittleres Einkommen hat, fährt mit einem simplen, jederzeit verfügbaren ETF-Sparplan in der Regel besser – dort bleibt man flexibel und der Steuervorteil einer Rürup-Rente wäre ohnehin gering.
Die Kehrseite: Wenig Flexibilität
Der Steuervorteil hat einen Preis, und der heißt Unbeweglichkeit. Man sollte die Nachteile kennen, bevor man unterschreibt:
- Keine Kündigung mit Auszahlung: Einmal eingezahltes Kapital ist gebunden. Braucht man das Geld später für eine Immobilie oder in einer Unternehmenskrise, kommt man nicht heran. Möglich ist nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder – falls der Anbieter es zulässt – zu einem anderen Anbieter zu übertragen.
- Keine Kapitalauszahlung: Es gibt kein einmaliges Auszahlen der angesparten Summe. Ausgezahlt wird immer nur als lebenslange Rente.
- Eingeschränkt vererbbar: Ohne Zusatzbausteine verfällt das Kapital beim Tod. Hinterbliebenenschutz (für Ehepartner oder Kinder) lässt sich vereinbaren, kostet aber Rendite.
Ein echter Vorteil ist dagegen der Pfändungsschutz: In der Ansparphase ist das Kapital – bis zu einem altersabhängigen Freibetrag – vor dem Zugriff von Gläubigern und selbst in der Insolvenz geschützt. Gerade für Selbstständige kann das ein Argument sein.
Was bei der Auszahlung auf dich zukommt
Weil die Beiträge absetzbar waren, muss die spätere Rente versteuert werden. Wie viel, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben als Freibetrag steuerfrei. Dieser Anteil steigt jährlich weiter, bis er 2058 bei 100 Prozent liegt.
Für viele fällt die Steuer im Ruhestand trotzdem moderat aus, weil das Gesamteinkommen dann meist niedriger ist als im Berufsleben – der Grenzsteuersatz sinkt. Genau darin liegt die Idee: hoher Steuersatz beim Einzahlen, niedrigerer beim Auszahlen. Ob die Rechnung aufgeht, hängt aber von der individuellen Situation ab und lässt sich nicht pauschal versprechen.
Quellen
- finanzamt24.de: Rürup-Rente von der Steuer absetzen 2026
- LV 1871: Wie wird die Basisrente (Rürup-Rente) versteuert?
- Raisin: Rürup-Rente – alle Vor- und Nachteile im Überblick
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