Die Regel in einem Satz
Erhöht ein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung entsprechend verbessert, darfst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung greifen würde – den höheren Beitrag zahlst du also nie. Geregelt ist das in § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes, und es gilt unabhängig davon, wie lange dein Vertrag eigentlich noch gelaufen wäre.
Der zweite wichtige Punkt: Du brauchst keinen Grund und musst nichts begründen. Die Erhöhung selbst ist der Grund. Und du musst auch nicht schon einen neuen Vertrag in der Tasche haben – wobei es bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht natürlich klug ist, den Nachfolger vorher abzuschließen.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zugang des Schreibens, nicht mit dem Datum darauf und nicht mit dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Wer den Brief drei Wochen liegen lässt, hat nur noch eine Woche. Deshalb: Erhöhungsschreiben am Tag des Eintreffens mit dem Eingangsdatum beschriften – das ist im Zweifel auch dein Beleg.
Für welche Versicherungen das gilt
Bekannt ist die Regel fast nur von der Kfz-Versicherung, weil dort jedes Jahr im Herbst die Beitragsrechnungen kommen. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich viel breiter: Sie greift überall dort, wo der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne die Leistung im gleichen Umfang auszuweiten.
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – hier steigen die Beiträge seit Jahren am stärksten, oft im zweistelligen Prozentbereich.
- Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung – klassische Fälle, bei denen sich ein Vergleich fast immer lohnt.
- Kfz-Versicherung – der bekannteste Fall; hier läuft die Frist zusätzlich neben dem üblichen Wechseltermin zum 30. November.
- Private Kranken- und Zusatzversicherung – mit einer wichtigen Sonderregel, siehe unten.
- Tierhalterhaftpflicht, Elementarschutz-Bausteine und ähnliche Zusatzverträge – oft vergessen, aber genauso erfasst.
Nicht erfasst sind dagegen Erhöhungen, die auf einer Wertanpassung beruhen und mit einer entsprechend höheren Versicherungssumme einhergehen. Das ist der berühmte Unterschied zwischen einer echten Beitragserhöhung und einer bloßen Anpassung – und genau daran hängt, ob dein Sonderkündigungsrecht überhaupt besteht.
Echte Erhöhung oder nur Anpassung? So liest du das Schreiben
Versicherer formulieren solche Briefe selten eindeutig. Drei Fragen führen zuverlässig zur richtigen Einordnung.
| Frage | Antwort ja | Antwort nein |
|---|---|---|
| Steigt der Beitrag, ohne dass die Versicherungssumme steigt? | Echte Erhöhung – Sonderkündigungsrecht besteht. | Vermutlich Wertanpassung. |
| Steht im Brief eine Formulierung wie „gleichbleibender Versicherungsschutz“ oder „unveränderter Leistungsumfang“? | Starkes Indiz für eine echte Erhöhung. | Weiterlesen, siehe nächste Zeile. |
| Wird die Erhöhung mit einer Anpassung der Versicherungssumme oder einem Wertfaktor begründet (z. B. gleitender Neuwert)? | Dann meist kein Sonderkündigungsrecht. | Dann besteht es in der Regel. |
Bei der Wohngebäudeversicherung ist genau das der übliche Streitpunkt: Sie wird fast immer über den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor angepasst, der jährlich mit den Baukosten steigt. Diese Anpassung löst für sich genommen kein Sonderkündigungsrecht aus. Erhöht der Versicherer zusätzlich den Tarifbeitrag, ist der zusätzliche Teil aber sehr wohl eine Erhöhung im Sinne des Gesetzes. Im Zweifel lohnt der Anruf bei der Verbraucherzentrale oder eine kurze schriftliche Nachfrage beim Versicherer, die die Frist übrigens nicht anhält.
Sonderfall private Kranken- und Zusatzversicherung
In der privaten Krankenversicherung gilt eine eigene Regel: § 205 Absatz 4 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt dir zwei Monate ab Zugang der Erhöhungsmitteilung – und das Kündigungsrecht besteht nicht nur bei Beitragserhöhungen, sondern auch, wenn der Versicherer den Selbstbehalt anhebt. Die Kündigung wirkt rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Bei Vollversicherten ist die Kündigung allerdings praktisch nur sinnvoll, wenn ein Anschlussvertrag steht – zurück in die gesetzliche Kasse führt in der Regel kein Weg. Anders bei Zusatzversicherungen wie Zahn-, Krankenhaus- oder Auslandsschutz: Die lassen sich problemlos wechseln. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, findet die Systematik dazu in unserem Beitrag über den Kassenwechsel und den Zusatzbeitrag.
Der Ablauf: vier Schritte, zwanzig Minuten
- 1. Eingangsdatum notieren. Auf den Brief schreiben oder die E-Mail markieren. Ab dem Folgetag läuft die Frist.
- 2. Prüfen, ob es eine echte Erhöhung ist – mit den drei Fragen von oben.
- 3. Vergleichen, bevor du kündigst. Bei Pflichtversicherungen erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Bei allen anderen genügt es, die Marktpreise zu kennen – oft macht der bisherige Versicherer beim Anruf noch ein Angebot.
- 4. Schriftlich kündigen, Zugang sichern. E-Mail mit Lesebestätigung, Fax-Protokoll oder Einwurf-Einschreiben. Formulierung: Kündigung wegen Beitragserhöhung nach § 40 VVG, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Bei Verträgen mit Gesundheitsprüfung – Berufsunfähigkeit, Risikoleben, private Kranken- und Zahnzusatzversicherung – ist ein alter Vertrag oft mehr wert als der eingesparte Beitrag. Wer inzwischen eine Diagnose bekommen hat, zahlt beim neuen Anbieter Zuschläge oder wird abgelehnt. In diesen Fällen: Beitrag zähneknirschend zahlen und stattdessen bei Hausrat, Kfz und Rechtsschutz sparen.
Warum sich das Ritual jedes Jahr lohnt
Beiträge für Hausrat, Wohngebäude und Kfz sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – bei der Wohngebäudeversicherung teils deutlich zweistellig. Wer nie wechselt, zahlt nach zehn Jahren fast zwangsläufig deutlich über Marktniveau, weil Neukundentarife günstiger kalkuliert sind als Bestandsverträge. Das Erhöhungsschreiben ist der einzige Moment im Jahr, in dem sich diese Trägheit ohne Aufwand korrigieren lässt: Der Anlass kommt von selbst, das Kündigungsrecht liegt bei.
So formulierst du die Kündigung
Es braucht keine Vorlage aus dem Internet und keinen förmlichen Ton. Vier Angaben müssen drin stehen: wer du bist, welcher Vertrag gemeint ist, worauf du dich stützt und zu wann du kündigst.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrem Schreiben vom [Datum], bei mir eingegangen am [Eingangsdatum], haben Sie den Beitrag für meinen Vertrag mit der Nummer [Nummer] erhöht, ohne den Leistungsumfang entsprechend zu erweitern. Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Zwei Details entscheiden über den Erfolg: das Eingangsdatum statt des Briefdatums – daran hängt die Frist – und die Bestätigung. Kommt binnen zwei Wochen keine, hake nach. Ohne schriftliche Bestätigung weißt du nicht, ob der Vertrag wirklich endet, und bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht ist eine unbemerkt weiterlaufende Doppelversicherung teuer.
Was gilt, wenn du die Frist verpasst hast
Dann ist der Zug für dieses Jahr abgefahren – aber nicht für immer. Es bleibt die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, in der Regel mit drei Monaten Frist. Verträge, die schon länger als ein Jahr laufen, lassen sich seit der Reform des Verbrauchervertragsrechts nach Ablauf der Erstlaufzeit außerdem monatlich kündigen, sofern sie sich automatisch verlängert haben. Ein Blick in die Police lohnt: Viele Bestandsverträge laufen noch mit den alten Dreijahres-Laufzeiten, die es so nicht mehr geben dürfte.
Und ein pragmatischer Zwischenweg: Ruf beim Versicherer an, bevor du kündigst. Bei Hausrat und Kfz sind Bestandskundenrabatte, Selbstbeteiligungen oder das Streichen ungenutzter Bausteine oft in einem Gespräch verhandelbar. Wer glaubwürdig sagen kann, dass er sonst wechselt, verhandelt am besten – und genau diese Glaubwürdigkeit liefert das Sonderkündigungsrecht mit.
Bevor du wechselst, lohnt trotzdem die grundsätzlichere Frage – nämlich ob du den Vertrag überhaupt noch brauchst. Eine Übersicht, welche Policen wirklich nötig sind und welche man getrost streichen kann, steht in unserem Beitrag Welche Versicherungen braucht man wirklich?.
Weiterlesen
- Welche Versicherungen braucht man wirklich?
- Kfz-Versicherung wechseln: Fristen und Sparpotenzial
- Verträge kündigen: Fristen, Vorlage und typische Fallen
- Krankenkasse wechseln: Zusatzbeitrag und Sonderkündigungsrecht
Quellen
- § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung (Gesetze im Internet)
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Gesetze im Internet)
- Verbraucherzentrale: Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen
Versicherungen vergleichen lohnt sich
Ein Vergleich zeigt, wo du bei gleicher Leistung sparst.
Versicherungen vergleichen (Check24) →