Wer Grundsicherung im Alter überhaupt bekommt
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anspruch hat, wer die Altersgrenze erreicht hat – im Dezember 2025 lag sie bei 66 Jahren und 2 Monaten und steigt schrittweise auf 67 – und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Sie ist damit das unterste Netz unter der Rente, kein Ersatz für sie.
Wie viele Menschen darauf angewiesen sind, hat das Statistische Bundesamt zuletzt im März 2026 veröffentlicht: Rund 1,28 Millionen Personen bezogen im Dezember 2025 Grundsicherung nach SGB XII. Davon hatten etwa 764.000 die Altersgrenze erreicht oder überschritten – 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und ein neuer Höchststand. Die Zahl der Empfänger wegen Erwerbsminderung ging dagegen leicht zurück.
Wichtig zum Einordnen: Das sind rund fünf Prozent der Menschen im Rentenalter. Altersarmut ist real, aber sie ist nicht der Normalfall – und sie trifft überdurchschnittlich häufig Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, langen Teilzeitphasen und Selbstständige ohne eigene Vorsorge.
Wie viel Geld es 2026 gibt
Die Grundsicherung besteht aus mehreren Bausteinen. Der Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) liegt 2026 bei 563 Euro im Monat – unverändert gegenüber 2025. Rechnerisch hätte er auf 557 Euro sinken müssen, weil die Inflation zuletzt schwächer war als bei der Festlegung unterstellt; wegen des gesetzlichen Besitzschutzes wurde er aber nicht gekürzt. Für Ehepaare und Partner in einem gemeinsamen Haushalt gilt eine niedrigere Stufe je Person.
Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung – also die tatsächliche Warmmiete, soweit sie im örtlichen Rahmen liegt. Genau deshalb ist die Höhe der Leistung regional so unterschiedlich: In München sieht dieselbe Rentenlücke anders aus als in Vorpommern. Hinzu kommen mögliche Mehrbedarfe, etwa bei Gehbehinderung oder kostenaufwendiger Ernährung, sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Der teuerste Irrtum: „Alles wird angerechnet“
Hier wird es für alle interessant, die noch sparen – also für den größten Teil der Leserschaft. Es stimmt nicht, dass jeder selbst erarbeitete Euro eins zu eins abgezogen wird.
- Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge (§ 82 Abs. 4 SGB XII): Von laufenden Leistungen aus Riester-Rente, Betriebsrente oder Rürup bleiben 100 Euro monatlich komplett anrechnungsfrei, plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags. Gedeckelt ist das auf 50 Prozent des Regelbedarfs – 2026 also auf 281,50 Euro im Monat.
- Freibetrag für Grundrentenzeiten (§ 82a SGB XII): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann, darf zusätzlich bis zu 281,50 Euro der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei behalten. Beide Freibeträge können nebeneinander greifen.
- Schonvermögen: In der Regel bleiben 10.000 Euro pro erwachsener Person geschützt, für Ehe- und Lebenspartner noch einmal derselbe Betrag. Auch eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie muss nicht sofort verwertet werden.
Im Klartext: Eine kleine Betriebsrente von 300 Euro landet nicht im Nichts. Rund 160 Euro davon bleiben oberhalb der Grundsicherung übrig – jeden Monat, ein Leben lang. Wer 40 Jahre lang gar nichts zurücklegt, hat diesen Puffer nicht.
Müssen die Kinder dafür zahlen?
Das ist die Frage, die in der Sandwich-Generation die meiste Angst auslöst: Wenn Mutter oder Vater Grundsicherung beantragen – kommt dann das Sozialamt und holt sich das Geld bei mir? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt: Auf Kinder wird erst zurückgegriffen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Darunter wird gar nicht geprüft, und das Vermögen der Kinder spielt ohnehin keine Rolle. Für die allermeisten Familien ist die Sorge damit gegenstandslos.
Wenn Sie also gerade Ihre Eltern beim Papierkram unterstützen: Der Antrag ist keine Falle, die auf Sie zurückfällt. Er läuft übrigens über das Sozialamt der Stadt oder des Kreises; die Deutsche Rentenversicherung nimmt Anträge ebenfalls entgegen und leitet sie weiter.
Warum so viele nicht abrufen, was ihnen zusteht
Das DIW Berlin hat schon 2019 geschätzt, dass rund 60 Prozent der berechtigten Haushalte die Grundsicherung im Alter nicht beantragen – hochgerechnet etwa 625.000 Haushalte. Die Gründe: Viele wissen nichts von ihrem Anspruch, erwarten nur kleine Beträge, empfinden den Gang zum Amt als beschämend oder das Verfahren als zu kompliziert. Bei voller Inanspruchnahme läge das Einkommen dieser Haushalte im Schnitt rund 30 Prozent höher.
Wenn Sie also für sich oder Ihre Eltern rechnen und auf ein Ergebnis knapp über der Schwelle kommen: Ein Antrag kostet nichts außer Zeit. Die Sozialverbände VdK und SoVD sowie die kommunalen Sozialberatungsstellen helfen beim Ausfüllen.
Was das für jede Generation praktisch heißt
Für die Generation X, die heute zwischen eigener Ruhestandsplanung und der Sorge um die Eltern steht, ist die wichtigste Information die 100.000-Euro-Grenze – und der Hinweis, dass Betriebsrenten dank Freibetrag tatsächlich etwas bringen. Für Millennials ist es das Argument gegen die Teilzeitfalle: Jedes Jahr mit eigenen Beitragszeiten zählt später doppelt, weil es sowohl die Rente erhöht als auch die 33 Grundrentenjahre füllt. Und für die Generation Z, die der gesetzlichen Rente ohnehin wenig zutraut: Der Staat lässt Ihnen einen Teil dessen, was Sie sich zusätzlich aufgebaut haben. Wer mit Mitte 20 mit 50 Euro im Monat anfängt, spart nicht gegen ein System an, das ihm alles wieder wegnimmt.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: 1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025 (Pressemitteilung Nr. 104 vom 26.03.2026)
- Bundesregierung: Regelbedarfe 2026 bleiben unverändert
- DIW Berlin: Hohe Rate der Nichtinanspruchnahme deutet auf verdeckte Altersarmut
- § 82a SGB XII: Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten