Was sich konkret geändert hat
Bis einschließlich 2025 galt ein Zwei-Stufen-Modell: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Wer nah an der Arbeit wohnte, ging bei der Erhöhung praktisch leer aus. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber diese Staffelung gestrichen. Jetzt gelten 38 Cent auf der gesamten Strecke.
Das Bundesfinanzministerium rechnet vor, was das bedeutet: Bei zehn Kilometern einfachem Arbeitsweg und Fünf-Tage-Woche kommen rund 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr zusammen, bei 20 Kilometern sind es 352 Euro. Wer nur fünf Kilometer fährt, setzt künftig 418 Euro an statt bisher 330 Euro.
Wichtig ist das Wort „Entfernungskilometer“. Angesetzt wird die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Und die Pauschale ist verkehrsmittelneutral: Ob Sie mit dem Auto fahren, in die S-Bahn steigen, aufs Rad umsteigen oder zu Fuß gehen, spielt keine Rolle. Bei allen Verkehrsmitteln außer dem eigenen Pkw gilt allerdings ein Deckel von 4.500 Euro im Jahr – es sei denn, Sie weisen höhere tatsächliche Ticketkosten nach.
Der Haken, über den die meisten stolpern
Die Pendlerpauschale ist kein Geldgeschenk, sondern eine Werbungskostenposition. Und jeder Arbeitnehmer bekommt vom Finanzamt ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet – ohne einen einzigen Beleg. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diese 1.230 Euro übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro tatsächlich aus.
Rechnen wir das durch: Bei 220 Arbeitstagen und 38 Cent brauchen Sie ungefähr 15 Entfernungskilometer, um allein mit dem Arbeitsweg über den Pauschbetrag zu kommen. Wer näher wohnt, muss weitere Werbungskosten sammeln – Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden. Seit 2026 sind übrigens Gewerkschaftsbeiträge in voller Höhe absetzbar.
Für die Gen Z heißt das: Auch als Azubi oder Werkstudentin lohnt sich die Rechnung. Wenn Sie zur Berufsschule oder zum Betrieb pendeln, kommen schnell drei- bis vierstellige Beträge zusammen. Und wer wenig verdient und mehr als 20 Kilometer pendelt, sollte sich die Mobilitätsprämie ansehen: Sie ist für Menschen gedacht, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt und die deshalb von Werbungskosten gar nichts hätten. Die Prämie beträgt 14 Prozent der Bemessungsgrundlage und wird über die Anlage Mobilitätsprämie beantragt. Sie war ursprünglich befristet – seit 2026 gilt sie unbefristet weiter.
Homeoffice und Pendeln: die Tage zählen einzeln
Hier wird es für alle interessant, die hybrid arbeiten – also für einen großen Teil der Millennials in Bürojobs. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Arbeitstag zu Hause, maximal 210 Tage im Jahr, also höchstens 1.260 Euro.
Die entscheidende Regel: Für denselben Tag können Sie in der Regel entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale ansetzen, nicht beides. Sie müssen also Tag für Tag zuordnen. Wer zwei Tage die Woche im Büro ist, kommt bei 220 Arbeitstagen auf etwa 88 Fahrten und 132 Homeoffice-Tage.
Es gibt eine Ausnahme, und die ist für manche Berufe bares Geld wert: Steht Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie an einem Tag beides geltend machen. Das klassische Beispiel sind Lehrkräfte, die morgens in die Schule fahren, dort aber kein Büro haben und nachmittags zu Hause den Unterricht vorbereiten.
Für Sie als Millennial-Familie lohnt sich die Rechnung auch andersherum: Ein zusätzlicher Bürotag pro Woche – also etwa 44 Fahrten im Jahr – bringt bei 25 Kilometern Arbeitsweg rund 418 Euro Entfernungspauschale. Im Homeoffice wären es für dieselben Tage 264 Euro gewesen. Unterm Strich also gut 150 Euro Unterschied. Das ist kein Argument, das Homeoffice aufzugeben – aber es zeigt, dass die steuerliche Seite nicht neutral ist.
Was Sie jetzt praktisch tun sollten
Der Aufwand für den Nachweis ist überschaubar, aber er fällt an – und zwar möglichst laufend, nicht erst im Mai.
- Arbeitstage dokumentieren: Ein Kalendereintrag oder eine simple Tabelle mit „Büro“ und „Homeoffice“ reicht. Finanzämter fragen bei auffälligen Zahlen nach.
- Kürzeste Straßenverbindung ermitteln: Grundsätzlich zählt die kürzeste Strecke. Eine längere Route dürfen Sie ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen.
- Freibetrag prüfen: Wer sicher über 1.230 Euro Werbungskosten kommt, kann beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Dann steht das Geld monatlich auf dem Konto statt einmal im Jahr.
- Alle Werbungskosten sammeln: Die Pendlerpauschale allein reißt die Schwelle oft nicht – zusammen mit Arbeitsmitteln, Fortbildung und Kontoführung schon.
Für die Sandwich-Generation kommt ein zweiter Punkt dazu: Wer pflegebedürftige Eltern regelmäßig besucht, kann diese Fahrten nicht als Pendlerpauschale ansetzen – hier greifen andere Regeln, etwa außergewöhnliche Belastungen oder der Pflege-Pauschbetrag. Es lohnt sich, beides getrennt zu betrachten.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
- Finanztip: Entfernungspauschale – Fahrtkosten absetzen
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe: Mobilitätsprämie – was ist das?
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