Die Einmalkosten: Was vor dem Einzug fällig wird
Typische Startkosten für die erste Wohnung
Beispielspannen – je nach Stadt, Wohnungsgröße und Ausstattung
| Posten | Womit du rechnen solltest |
|---|---|
| Mietkaution | maximal 3 Nettokaltmieten (gesetzlich gedeckelt) |
| Umzug (Transporter, Helfer, Kartons) | ca. 100–500 € bei Umzug in Eigenregie |
| Erstausstattung (Bett, Schrank, Waschmaschine …) | ca. 1.000–3.000 € neu – gebraucht deutlich weniger |
| Doppelte Miete im Übergangsmonat | häufig 1 Monat, wenn sich Verträge überlappen |
| Anschlüsse (Internet-Bereitstellung, ggf. Genossenschaftsanteile) | ca. 50–150 € |
Die größte Position ist fast immer die Kaution – und genau hier hast du die stärksten Rechte. Mehr als drei Nettokaltmieten darf der Vermieter nicht verlangen, so steht es in § 551 BGB. Und du darfst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen: Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den nächsten Mietzahlungen. Kein Vermieter darf verlangen, dass du alles auf einen Schlag überweist – auch wenn es viele so formulieren. Der Vermieter muss das Geld außerdem getrennt von seinem Vermögen anlegen; nach dem Auszug bekommst du es samt Zinsen zurück, sobald feststeht, dass keine Forderungen offen sind – üblich sind dafür einige Monate Prüfzeit, vor allem wegen der letzten Nebenkostenabrechnung.
Die laufenden Kosten: Warmmiete ist nicht alles
Die Anzeige nennt die Kaltmiete, dein Konto spürt deutlich mehr. Auf die Kaltmiete kommen die Betriebskosten – nach dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds im Schnitt 2,67 Euro pro Quadratmeter und Monat (Abrechnungsjahr 2024), davon allein 1,32 Euro für Heizung und Warmwasser. Rechnet man alle denkbaren Kostenarten zusammen, kann diese „zweite Miete“ sogar bis zu 3,68 Euro pro Quadratmeter betragen. Für eine 50-Quadratmeter-Wohnung heißt das: grob 130 bis 180 Euro im Monat zusätzlich zur Kaltmiete – als Vorauszahlung, über die einmal im Jahr abgerechnet wird.
Dazu kommen Posten, die nicht in der Nebenkostenvorauszahlung stecken: Strom meldest du selbst an – wer nichts tut, landet automatisch in der oft teuren Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Internet kostet je nach Tarif meist 25 bis 45 Euro. Und der Rundfunkbeitrag ist mit 18,36 Euro im Monat pro Wohnung Pflicht, sobald du einen eigenen Haushalt führst – unabhängig davon, ob ein Fernseher in der Wohnung steht. Nur wer BAföG oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien lassen.
Mach vor der Vertragsunterschrift die ehrliche Gesamtrechnung: Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung + Strom + Internet + Rundfunkbeitrag. Als Faustregel sollte diese Summe ein Drittel deines Nettoeinkommens möglichst nicht übersteigen – sonst wird jeder unerwartete Ausgabenmonat zum Drahtseilakt.
Versicherungen: zwei sind wichtig, eine davon hast du vielleicht schon
Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung überhaupt – sie zahlt, wenn du anderen Schaden zufügst, vom umgestoßenen Laptop bis zum Wasserschaden beim Nachbarn. Viele junge Leute sind während der ersten Ausbildung oder des Studiums noch über die Police der Eltern mitversichert. Verlass dich aber nicht darauf: Ein kurzer Anruf beim Versicherer der Eltern klärt, ob der Schutz mit dem Auszug oder dem Ausbildungsende erlischt. Die Hausratversicherung wird mit der ersten eigenen Wohnung zum Thema: Sie ersetzt Möbel, Kleidung und Technik bei Einbruch, Feuer oder Leitungswasserschaden. Rechne einmal ehrlich zusammen, was der Neukauf deines gesamten Hausrats kosten würde – meist deutlich mehr als gedacht. Welche Policen du dir dagegen sparen kannst, zeigt unser Überblick Welche Versicherungen braucht man wirklich?
Sechs Hebel, mit denen das erste Jahr entspannt bleibt
- Raus aus der Grundversorgung: Direkt nach dem Einzug den Stromanbieter prüfen – wie das Schritt für Schritt geht, zeigt unsere Anleitung zum Anbieterwechsel bei Strom und Gas.
- Gebraucht statt neu einrichten: Kleinanzeigen, Sozialkaufhäuser und Verschenk-Gruppen liefern solide Möbel für einen Bruchteil des Neupreises – aufrüsten kannst du später immer noch.
- Die ersten drei Monate mitschreiben: Ein einfaches Haushaltsbuch zeigt dir schwarz auf weiß, was deine Wohnung wirklich kostet – die beste Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
- Nebenkostenabrechnung nicht blind zahlen: Ein erheblicher Teil der Abrechnungen enthält Fehler. Was du prüfen solltest, erklärt unser Beitrag zur Nebenkostenabrechnung.
- Puffer aufbauen, bevor er fehlt: Nachzahlung, kaputte Waschmaschine, Umzugsfolgekosten – ein Notgroschen von zwei bis drei Nettomonatsgehältern macht aus Notfällen Unannehmlichkeiten.
- Umzugskosten vom Fiskus zurückholen: Ziehst du für Ausbildung oder Job um, kannst du viele Kosten absetzen – gerade für Berufseinsteiger lohnt die erste Steuererklärung fast immer.
Weiterlesen
- Welche Versicherungen braucht man wirklich?
- Strom- und Gasanbieter wechseln: Schritt für Schritt
- Nebenkostenabrechnung prüfen: häufige Fehler und Fristen
- Haushaltsbuch führen: einfach anfangen, leicht dranbleiben
- Erste Steuererklärung für Azubis und Studenten
Quellen
- § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- Deutscher Mieterbund: Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland
- Rundfunkbeitrag: Offizielle Informationen zum Beitrag
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