Es ist der Klassiker unter den Selbstständigen-Fehlern: Das erste Jahr läuft gut, das Geld auf dem Konto fühlt sich nach Erfolg an, und dann kommt der Steuerbescheid. Nachzahlung fürs letzte Jahr plus Vorauszahlungen fürs laufende, beides auf einmal. Wer dann keine Rücklage hat, rutscht in genau die Liquiditätskrise, die sich so leicht vermeiden lässt. So planst du deine Steuerrücklage richtig.

Welche Steuern auf dich zukommen

  • Einkommensteuer: auf deinen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), plus ggf. Kirchensteuer. Sie ist der größte Posten und steigt progressiv mit dem Gewinn.
  • Umsatzsteuer: Die 19 % (bzw. 7 %) auf deinen Rechnungen sind nie dein Geld, du sammelst sie nur für das Finanzamt ein und führst sie per Voranmeldung ab. Kleinunternehmer sind davon befreit.
  • Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler), und erst ab einem Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 Euro. Sie wird zudem größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Faustregel: 25 bis 35 Prozent vom Gewinn

Wie viel du zurücklegen solltest, hängt vor allem von deiner Gewinnhöhe ab, die Einkommensteuer ist progressiv. Als Orientierung haben sich diese Richtwerte etabliert:

  • Kleine und mittlere Gewinne (Einstieg, Nebenerwerb): rund 25 Prozent des Gewinns
  • Solide Vollzeit-Gewinne: rund 30 Prozent, der meistgenannte Richtwert
  • Hohe Gewinne oder Gewerbesteuerpflicht: eher 35 Prozent

Wichtig: Die Prozente beziehen sich auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz. Und sie sind bewusst großzügig gerechnet, lieber am Jahresende eine Reserve übrig haben als eine Lücke. Die einbehaltene Umsatzsteuer kommt separat obendrauf: Sie gehört gedanklich sofort aufs Steuerkonto, nicht in deine Kalkulation.

Warum das erste Jahr so tückisch ist

Im Gründungsjahr zahlst du oft noch gar keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen, das Finanzamt kennt deinen Gewinn ja noch nicht. Die Abrechnung kommt dann mit dem ersten Steuerbescheid, häufig erst im zweiten oder dritten Jahr: die komplette Nachzahlung für Jahr eins plus rückwirkende und laufende Vorauszahlungen. Da können schnell anderthalb Jahressteuern in einem Quartal fällig werden.

Genau deshalb gilt: Vom ersten bezahlten Auftrag an zurücklegen, nicht erst, wenn das Finanzamt sich meldet.

So baust du die Rücklage praktisch auf

  • Separates Konto: Ein eigenes Tagesgeld- oder Unterkonto nur für Steuern. Was dort liegt, existiert für deine Ausgabenplanung nicht.
  • Fester Automatismus: Bei jedem Zahlungseingang sofort den Rücklagen-Anteil umbuchen, manuell per Routine oder als Dauerauftrag nach jedem Monatsabschluss.
  • Monatlich nachjustieren: Läuft das Jahr besser als geplant, steigt nicht nur dein Gewinn, sondern auch dein Steuersatz, dann den Prozentsatz anheben.
  • Bescheide ernst nehmen: Setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, sind das Pflichttermine (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Die Rücklage sorgt dafür, dass diese Termine langweilig bleiben.

Die Steuerrücklage ist übrigens nicht dein Notgroschen, der private Puffer für Auftragsflauten und kaputte Waschmaschinen kommt noch dazu. Wie du den aufbaust, zeigt unser Ratgeber zum Notgroschen.

Rücklage klein halten: legal weniger Steuern zahlen

Je besser du deine Ausgaben erfasst, desto kleiner dein zu versteuernder Gewinn: Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale, Technik, Fortbildungen, Fahrtkosten, Vorsorgeaufwendungen. Einen Überblick über die wichtigsten Hebel gibt unsere Seite Steuern sparen. Und die Grundlage jeder Steuerplanung ist ein Preis, der Steuern von vornherein einkalkuliert, falls du den noch nicht hast: Stundensatz berechnen als Selbstständiger.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung mit Faustregeln und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Deine tatsächliche Steuerlast hängt von Gewinnhöhe, Rechtsform und persönlicher Situation ab – im Zweifel hilft ein Steuerberater.

Quellen

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