Das Fitnessstudio aus dem Januar-Anlauf, das Streaming-Abo aus der Serien-Phase, der Handyvertrag von vor vier Jahren: In fast jedem Haushalt laufen Verträge weiter, die niemand mehr braucht, nicht aus Überzeugung, sondern weil Kündigen nach Aufwand klingt. Dabei hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Verbraucher verschoben: kürzere Bindung, monatliches Kündigungsrecht nach der Erstlaufzeit und ein Pflicht-Kündigungsbutton im Netz. Hier ist alles Wichtige, inklusive einer Vorlage, die für praktisch jeden Vertrag funktioniert.
Die wichtigsten Regeln seit dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“
- Keine Kündigungs-Falle mehr durch stille Verlängerung: Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen sich nach der Erstlaufzeit zwar automatisch verlängern, müssen dann aber jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar sein. Das alte Muster „ein Tag verpasst, ein Jahr gebunden“ gilt für diese Verträge nicht mehr.
- Erstlaufzeit: Üblich und zulässig sind bis zu 24 Monate. Wer flexibel bleiben will, wählt beim Abschluss bewusst die kürzere Variante, auch wenn sie pro Monat etwas mehr kostet.
- Der Kündigungsbutton: Seit Juli 2022 müssen Anbieter, bei denen man Verträge online abschließen kann, auf ihrer Website eine gut auffindbare Schaltfläche zum Kündigen anbieten („Verträge hier kündigen“). Zwei Klicks, Bestätigung per E-Mail, fertig. Fehlt der Button oder ist er versteckt, ist das ein Rechtsverstoß, den du der Verbraucherzentrale melden kannst.
- Textform reicht fast immer: Für die meisten Verbraucherverträge genügt eine Kündigung per E-Mail. Klauseln, die zwingend einen Brief oder gar ein Einschreiben verlangen, sind in neueren Verträgen in der Regel unwirksam. Wichtig ist nur der Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist.
Sonderkündigungsrecht: Wann du früher rauskommst
Unabhängig von der Laufzeit gibt es Situationen, in denen du außerordentlich kündigen kannst: wenn der Anbieter die Konditionen erhöht oder die Leistung wesentlich ändert, beim Umzug in eine Region, in der der Anbieter nicht liefern kann (klassisch beim Internetanschluss), oder wenn die vertragliche Leistung dauerhaft nicht erbracht wird. In diesen Fällen zählt die Frist ab der Mitteilung des Anbieters, deshalb Post vom Anbieter immer öffnen und das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich im Kündigungsschreiben nennen.
Die Vorlage: kurz, vollständig, rechtssicher
Eine Kündigung braucht keine Begründung und keine Floskeln, nur eindeutige Zuordnung. Diese Formulierung passt für nahezu jeden Vertrag:
- Betreff: Kündigung, Vertragsnummer [XXX]
- Text: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag [Bezeichnung, Vertrags-/Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Einer Vertragsverlängerung sowie der weiteren Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken widerspreche ich.“
- Darunter: Name, Anschrift, Datum, bei Sonderkündigung zusätzlich der Satz: „Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht wegen [Grund, z. B. Ihrer Ankündigung vom TT.MM.] Gebrauch.“
„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist dabei der wichtigste Baustein: Damit wirkt die Kündigung selbst dann, wenn du dich bei der Frist verrechnet hast, sie greift einfach zum nächsten zulässigen Termin.
So wird daraus eine Routine
- Inventur machen: Einmal die Kontoauszüge der letzten drei Monate durchgehen und jede wiederkehrende Abbuchung notieren. Was du nicht sofort zuordnen kannst, ist ein Kandidat. Wie du solche stillen Kostenfresser systematisch findest, zeigt der Ratgeber Haushaltsbuch führen: einfach anfangen.
- Nachweis sichern: Beim Kündigungsbutton den Screenshot der Bestätigung speichern, bei E-Mail-Kündigungen um Eingangsbestätigung bitten. Nur bei heiklen oder teuren Verträgen lohnt das Einwurf-Einschreiben.
- Bestätigung kontrollieren: Der Anbieter muss das Ende-Datum bestätigen. Kommt binnen zwei Wochen nichts, nachhaken, freundlich, aber schriftlich.
- Kündigungs-Termin in den Kalender: Bei jedem Neuabschluss sofort eine Erinnerung sechs Wochen vor Ende der Erstlaufzeit eintragen. So entscheidest du künftig aktiv, was verlängert wird, statt der Vertrag für dich.