Das Kindergeld ist die wichtigste staatliche Leistung für Familien, und seit Januar 2026 gibt es mehr davon: 259 Euro pro Kind und Monat. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie du das Kindergeld beantragst und was du bei Fristen und Auszahlung beachten solltest.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat, vier Euro mehr als 2025. Der Betrag gilt einheitlich für jedes Kind, unabhängig davon, das wievielte Kind es ist. Eine Familie mit zwei Kindern erhält also 518 Euro im Monat, mit drei Kindern 777 Euro.
Das Beste daran: Wer bereits Kindergeld bezieht, muss nichts tun. Die Familienkasse passt den Betrag automatisch an und zahlt seit Januar die neue Höhe aus. Ein neuer Antrag ist für die Erhöhung nicht nötig.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld erhalten Eltern grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag, ohne weitere Bedingungen. Danach geht es unter bestimmten Voraussetzungen weiter:
- Bis 25 Jahre: wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet
- Bis 21 Jahre: wenn das Kind arbeitslos und bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist
- Ohne Altersgrenze: wenn das Kind wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann
Anspruchsberechtigt ist in der Regel der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei getrennten Eltern bekommt das Kindergeld also derjenige, bei dem das Kind wohnt, der andere Elternteil kann es aber beim Unterhalt zur Hälfte anrechnen.
So beantragst du Kindergeld
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag lässt sich am einfachsten online stellen:
- Online-Antrag auf arbeitsagentur.de, mit elektronischer Identifikation (BundID) sogar komplett ohne Papier
- Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern von Kind und antragstellendem Elternteil
- Bei Neugeborenen: Die Geburtsurkunde wird in vielen Bundesländern automatisch elektronisch übermittelt
Wichtig für die Frist: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung ausgezahlt. Nach der Geburt solltest du den Antrag also nicht zu lange aufschieben, auch wenn im Wochenbett-Chaos verständlicherweise anderes wichtiger ist. Wie du rund um die Geburt auch das Elterngeld richtig berechnest und beantragst, haben wir separat erklärt.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Der Auszahlungstermin hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab: Endziffer 0 und 1 bekommen das Geld am Monatsanfang, hohe Endziffern wie 8 und 9 gegen Monatsende. Die genauen Termine veröffentlicht die Familienkasse jedes Jahr im Voraus.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es den steuerlichen Kinderfreibetrag. Beides zusammen gibt es nicht, aber du musst dich auch nicht entscheiden: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für dich günstiger ist (die sogenannte Günstigerprüfung). Bei den meisten Familien mit durchschnittlichem Einkommen bleibt es beim Kindergeld; erst bei höheren Einkommen bringt der Freibetrag mehr.
Was tun mit dem Kindergeld?
259 Euro im Monat sind über 18 Jahre gerechnet mehr als 55.000 Euro pro Kind. Wer davon auch nur einen kleinen Teil regelmäßig zur Seite legt, baut dem Kind ein ordentliches Startkapital auf, wie das funktioniert, zeigt unser Ratgeber zum Sparen fürs Kind mit Kinderdepot und ETF-Sparplan. Und damit der Familienalltag finanziell rund läuft, helfen unsere Guides zum Familienbudget und zum Taschengeld mit dem Vier-Töpfe-Prinzip.