Kaum eine Familienleistung ist so wichtig, und so unnötig kompliziert, wie das Elterngeld. Drei Varianten, Partnermonate, Anrechnungsregeln und ein Antrag, der je nach Bundesland anders aussieht: Viele werdende Eltern verschenken Geld, weil sie die Stellschrauben nicht kennen oder Fristen verpassen. Dieser Artikel bringt Ordnung hinein: Wie sich die Höhe berechnet, welche Variante wann sinnvoll ist und wie der Antrag reibungslos durchgeht.
Wie viel Elterngeld bekommst du?
Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt, bei geringen Einkommen kann der Satz auf bis zu 100 Prozent steigen. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag bekommen auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Dazu kommen Zuschläge: der Geschwisterbonus (10 Prozent, mindestens 75 Euro) für Familien mit weiterem kleinen Kind und 300 Euro extra pro Mehrlingskind. Wichtig zu wissen: Maßgeblich ist das Einkommen vor der Geburt, wer vorher in Teilzeit gearbeitet hat, bekommt entsprechend weniger. Für Geburten seit April 2025 gilt außerdem eine Einkommensgrenze: Liegt das zu versteuernde Einkommen über 175.000 Euro, entfällt der Anspruch.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, was passt wann?
- Basiselterngeld: bis zu 12 Monate für einen Elternteil, plus 2 Partnermonate, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt, zusammen also maximal 14 Monate.
- ElterngeldPlus: aus einem Basismonat werden zwei Monate mit jeweils höchstens dem halben Betrag. Das lohnt sich vor allem, wer früh wieder in Teilzeit arbeitet, denn dann ist ElterngeldPlus oft genauso hoch wie das (durch den Zuverdienst gekürzte) Basiselterngeld, läuft aber doppelt so lange.
- Partnerschaftsbonus: zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Seit den Regeln für Geburten ab April 2024 können Eltern Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen (innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate; Ausnahmen gelten u. a. bei Mehrlingen und Frühchen). Paare sollten die Aufteilung deshalb vorher durchrechnen, der offizielle Elterngeldrechner des Familienportals spielt die Varianten durch.
Der Antrag: Fristen, Unterlagen, typische Fehler
Elterngeld wird rückwirkend nur für maximal drei Lebensmonate gezahlt, der Antrag sollte also in den ersten Wochen nach der Geburt gestellt werden, er kann erst nach der Geburt eingereicht werden. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer; in vielen Ländern geht der Antrag inzwischen komplett digital über ElterngeldDigital. Typische Stolpersteine:
- Fehlende Unterlagen: Geburtsurkunde (Original für Elterngeld), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld.
- Mutterschaftsgeld vergessen: Es wird auf das Basiselterngeld der Mutter angerechnet, die ersten beiden Lebensmonate sind dadurch meist ohnehin „verbraucht“.
- Steuerklasse zu spät gewechselt: Die Steuerklasse beeinflusst das Netto und damit das Elterngeld, ein Wechsel wirkt aber nur, wenn er rechtzeitig vor dem Mutterschutz erfolgt (mindestens sieben Monate vor dem Monat des Mutterschutzbeginns).
- Änderungen nicht gemeldet: Wer während des Bezugs mehr arbeitet als angegeben, muss das melden, sonst drohen Rückforderungen.
Nach dem Elterngeld: das neue Familienbudget planen
Mit Kind ändert sich das Haushaltsbudget grundlegend, erst recht, wenn nach dem Elterngeld eine Teilzeitphase folgt. Wie ihr die Familienfinanzen von Anfang an sauber organisiert, zeigt unser Ratgeber zum Familienbudget. Und wer schon in den ersten Lebensjahren regelmäßig etwas zur Seite legen kann, findet im Artikel zum Kinderdepot, wie aus dem Kindergeld langfristig ein Startkapital wird.