Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Die Heizungsförderung läuft weiter – aber schmaler. Grundlage ist die am 21. Juli 2026 veröffentlichte Fassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), die die KfW im Merkblatt zum Zuschuss 458 umgesetzt hat. Drei Punkte sind für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtig:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent – und danach zum 1. Februar und 1. August jedes Jahres um weitere 4 Prozentpunkte. Ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
  • Der Effizienzbonus ist gestrichen. Das Merkblatt kennt nur noch zwei Boni: den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus. Den früheren Aufschlag für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und den Zuschlag für emissionsarme Biomasseanlagen gibt es nicht mehr.
  • Die anrechenbaren Höchstkosten fallen von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinken sie halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung – nicht der Einbau, nicht die Rechnung. Wer den Antrag noch vor einer Absenkungsstufe stellt, sichert sich die alten Sätze für das gesamte Vorhaben.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Der Zuschuss besteht aus einer Grundförderung und – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – aus Boni. Addiert wird auf die förderfähigen Gesamtkosten, gedeckelt wird am Ende zweifach: durch die maximale Förderquote und durch den Förderhöchstbetrag.

  • Grundförderung: 30 Prozent – für alle Antragstellenden und alle förderfähigen Heizungsarten, auch für Vermietende.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent – nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, und nur beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen (unabhängig vom Alter) sowie funktionstüchtiger Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent – gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig und unabhängig von der Kinderzahl um 10.000 Euro (Familienzuschlag).

Über allem steht die Obergrenze: maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Nur selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – mit Kind im Haushalt bis 40.000 Euro – kommen auf bis zu 80 Prozent. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro für jede weitere.

Was am Ende auf dem Konto landet

Rechnen wir es an einem Einfamilienhaus durch, in dem eine 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Die Rechnung des Fachbetriebs liegt über den anrechenbaren 28.000 Euro, also wird mit dem Höchstbetrag gerechnet:

  • Ohne Einkommensbonus: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimabonus = 46 Prozent. Das sind 12.880 Euro Zuschuss.
  • Mit Einkommensbonus von 10 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro): 56 Prozent, also 15.680 Euro.
  • Mit Einkommensbonus von 30 Prozent: rechnerisch 76 Prozent – gezahlt werden aber nur die gedeckelten 70 Prozent, also 19.600 Euro.
  • Maximalfall (bis 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, mit Kind bis 40.000): 80 Prozent von 28.000 Euro = 22.400 Euro.

Wichtig ist die Bezugsgröße: Prozentsätze gelten auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Gesamtrechnung. Förderfähig sind neben dem Wärmeerzeuger auch Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch, Pufferspeicher, Elektroarbeiten und der obligatorische hydraulische Abgleich. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 300 Euro brutto.

Reihenfolge beachten

Der Antrag muss VOR der verbindlichen Auftragsvergabe gestellt werden. Der Trick der KfW: Sie schließen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb bereits ab, aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist. Wer ohne diese Klausel unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderung – das ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.

Warum der Antragszeitpunkt bares Geld wert ist

Zum 1. Februar 2027 fallen zwei Stellschrauben gleichzeitig: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 auf 12 Prozent, und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit geht von 28.000 auf 27.250 Euro zurück. Für unser Beispiel ohne Einkommensbonus heißt das:

  • Antrag bis 31. Januar 2027: 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro.
  • Antrag ab 1. Februar 2027: 42 Prozent von 27.250 Euro = 11.445 Euro.
  • Differenz: rund 1.435 Euro – allein durch das Datum auf dem Antrag.

Das ist kein Grund für Panikkäufe. Es ist aber ein Grund, ein ohnehin geplantes Vorhaben nicht ins nächste Frühjahr zu schieben. Und es ist ein Argument dafür, den Termin mit der Energieeffizienz-Expertin oder dem Fachbetrieb früh zu machen: Ohne deren Bestätigung zum Antrag geht gar nichts.

In sechs Schritten zum Zuschuss

  • 1. Bestätigung zum Antrag (BzA) von einer Fachunternehmerin oder einer Expertin für Energieeffizienz erstellen lassen – sie enthält die geplante Heizung und die förderfähigen Kosten.
  • 2. Vertrag mit Bedingung abschließen: Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung bezogen auf die KfW-Zusage.
  • 3. Antrag stellen im Kundenportal „Meine KfW“, Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458).
  • 4. Vorhaben umsetzen – nach der Zusage darf sofort losgelegt werden.
  • 5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen.
  • 6. Auszahlung beantragen – mit BnD, allen Rechnungen und Identifizierung im Portal.

Für den Einkommensbonus verlangt die KfW zusätzlich Meldebestätigungen aller relevanten Haushaltsmitglieder, einen Grundbuchauszug und die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Wer den Einkommensbonus beantragt hat, kann die Nachweise laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen – das verschiebt die Auszahlung, nicht die Zusage.

Der zweite Teil der Rechnung: die Betriebskosten

Die Förderung entscheidet über die Anschaffung – über die Jahre danach entscheidet der Verbrauch. Eine Wärmepumpe wird nur dann günstig, wenn zwei Dinge stimmen: die Anlage arbeitet mit niedrigen Vorlauftemperaturen (deshalb schreibt die Förderung die Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems vor), und der Strom dafür ist nicht zum normalen Haushaltstarif eingekauft.

Für Wärmepumpen mit eigenem Zähler gibt es gesonderte Tarife, die deutlich unter dem Haushaltsstrompreis liegen können – im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Anlage in Spitzenzeiten kurzzeitig drosseln. Wer den Zählerschrank ohnehin anfassen lässt, sollte diese Variante mit dem Fachbetrieb besprechen und den Tarif danach genauso regelmäßig prüfen wie den normalen Stromvertrag. Wie der Wechsel praktisch abläuft, steht in unserem Beitrag Strom- und Gasanbieter wechseln.

Und noch ein Hinweis zur Finanzierung: Reicht das Ersparte nicht, lässt sich der Zuschuss mit dem Ergänzungskredit der KfW (358/359) kombinieren. Wer eine laufende Immobilienfinanzierung hat, sollte vorher rechnen, ob Sondertilgung oder Modernisierung sinnvoller ist – dazu passt unser Beitrag Sondertilgung oder ETF. Läuft die Zinsbindung bald aus, lohnt vorher ein Blick in die Anschlussfinanzierung 2026.

Weiterlesen bei uns

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Energie-, Steuer- oder Finanzberatung. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind immer das aktuelle KfW-Merkblatt und die geltende Richtlinie zum Zeitpunkt deiner Antragstellung.
Transparenz zu KI: Das Titelbild wurde mit KI erzeugt. Der Text entsteht KI-gestützt und wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die inhaltliche Verantwortung trägt Dominic Schlosshauer (Impressum). Wie wir KI einsetzen, steht auf der Seite KI-Transparenz.

Quellen

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