Was nach der Lohnfortzahlung passiert

Bist du länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers. Ab Woche sieben springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das ist keine Kulanz, sondern ein gesetzlicher Anspruch für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch – also für die allermeisten Angestellten.

Die Höhe ist gesetzlich festgelegt: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts – gezahlt wird der niedrigere der beiden Werte. In der Praxis ist das fast immer die Netto-Grenze. Dazu kommt eine Obergrenze: Weil Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet wird, liegt der Höchstsatz 2026 bei 135,63 Euro pro Kalendertag – rund 4.070 Euro im Monat, egal wie viel man vorher verdient hat.

Die Rechnung, die viele überrascht

Vom Krankengeld gehen noch Sozialabgaben ab: Du zahlst weiterhin deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeabsicherung – zusammen rund zwölf Prozent. Beiträge zur Krankenkasse selbst fallen dagegen nicht an.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 3.500 Euro brutto und etwa 2.400 Euro netto liegt die 70-Prozent-Grenze bei 2.450 Euro, die 90-Prozent-Netto-Grenze bei 2.160 Euro. Gezahlt wird der niedrigere Wert, also 2.160 Euro – nach Abzug der Sozialabgaben bleiben davon grob 1.900 Euro im Monat. Das sind rund 500 Euro weniger als das gewohnte Netto. Monat für Monat, solange die Krankschreibung dauert.

Selbst nachrechnen

Nimm dein Netto mal 0,9 und zieh davon etwa 12 Prozent ab – das ist eine brauchbare Näherung für dein Krankengeld. Die Differenz zu deinem normalen Netto ist die Lücke, die du absichern oder aus Rücklagen tragen musst.

Wie lange die Kasse zahlt – und wo die Grenzen liegen

Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden dabei mitgezählt, sodass die Kasse selbst maximal 72 Wochen zahlt. Danach ist der Anspruch für dieses Leiden innerhalb der Dreijahresfrist ausgeschöpft. Wer dann weiterhin nicht arbeiten kann, rutscht in andere Systeme: Arbeitslosengeld bei verminderter Leistungsfähigkeit, medizinische Reha oder Erwerbsminderungsrente.

Genau an dieser Kante zeigt sich, warum das Thema zur Existenzfrage werden kann: Die gesetzliche Absicherung trägt bei langen Verläufen nicht ewig. Was danach kommt und warum die staatliche Erwerbsminderungsrente selten zum Leben reicht, haben wir im Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgeschlüsselt – die beiden Themen gehören zusammen gedacht.

Drei Wege, die Lücke zu schließen

  • Notgroschen: Für Krankheitsphasen von einigen Wochen bis Monaten ist eine Rücklage von drei bis sechs Netto-Monatsgehältern der einfachste Schutz – flexibel, kostenlos, sofort verfügbar. Wie du sie aufbaust, zeigt unser Leitfaden Notgroschen richtig aufbauen.
  • Krankentagegeldversicherung: Sie zahlt ab einem vereinbarten Tag einen festen Tagessatz zusätzlich zum Krankengeld und schließt die Lücke dauerhaft. Besonders relevant für Gutverdiener oberhalb der Bemessungsgrenze, Alleinverdiener mit hohen Fixkosten – und für Selbstständige, die oft gar keinen Krankengeldanspruch haben.
  • Fixkosten-Check: Wer weiß, dass im Ernstfall 400 bis 600 Euro im Monat fehlen, kann prüfen, welche Fixkosten sich vorher senken lassen. Jede eingesparte Dauerbelastung verkleinert die Lücke automatisch.

Beim Tagessatz gilt: nicht raten, sondern rechnen. Versichert werden sollte ungefähr die tatsächliche Differenz zwischen Krankengeld und Netto – mehr zahlt die Versicherung ohnehin nicht aus. Und bevor du einen neuen Vertrag abschließt, lohnt der Blick auf die Basis: Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse spart laufend Beitrag, ohne dass sich am Krankengeldanspruch etwas ändert.

Sonderfälle: Wer anders oder gar nicht abgesichert ist

Der Sechs-Wochen-Automatismus gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Daneben gibt es Gruppen, für die andere Regeln gelten – und die das oft erst im Ernstfall merken:

  • Hauptberuflich Selbstständige zahlen in der gesetzlichen Kasse standardmäßig den ermäßigten Beitragssatz – ohne Krankengeldanspruch. Wer abgesichert sein will, muss aktiv eine Wahlerklärung abgeben (voller Beitragssatz, Krankengeld ab Woche sieben) oder einen Wahltarif bzw. eine private Krankentagegeld-Police abschließen. Ohne diesen Schritt ist das Einkommen ab Tag eins der Arbeitsunfähigkeit weg, nicht erst nach sechs Wochen.
  • Privat Krankenversicherte bekommen kein gesetzliches Krankengeld. Bei ihnen übernimmt das vereinbarte Krankentagegeld aus dem PKV-Vertrag diese Rolle – die Höhe sollte regelmäßig ans gestiegene Einkommen angepasst werden.
  • Neue Jobs und kurze Beschäftigungen: Der volle Lohnfortzahlungsanspruch besteht erst nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Wer vorher erkrankt, erhält direkt Krankengeld – also von Anfang an weniger als das Netto.
  • Erkranktes Kind: Wer wegen eines kranken Kindes zu Hause bleibt, bekommt kein normales Krankengeld, sondern Kinderkrankengeld – mit eigenen Tage-Kontingenten pro Jahr und Elternteil.

Was du im Krankheitsfall konkret beachten musst

Damit das Krankengeld lückenlos fließt, muss die Arbeitsunfähigkeit durchgehend ärztlich festgestellt sein. Seit der elektronischen Krankschreibung übermittelt die Praxis die Daten zwar direkt an die Kasse – trotzdem gilt: Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der alten ausgestellt werden. Schon ein einziger unbescheinigter Tag kann den Anspruch gefährden. Außerdem sinnvoll: Post von der Krankenkasse ernst nehmen und Fristen für Reha-Anträge nicht verstreichen lassen – die Kasse darf dich auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen.

Wer sich dem Rentenalter nähert, sollte zusätzlich wissen: Auch Zeiten mit Krankengeld zählen als Beitragszeiten – und am Ende des Erwerbslebens entscheidet unter anderem die Neun-Zehntel-Regel darüber, wie günstig du im Ruhestand krankenversichert bist.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Grenzwerte ändern sich jährlich; maßgeblich sind die Auskünfte deiner Krankenkasse.

Quellen

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