Seit feststeht, dass die Riester-Rente ab 2027 einen Nachfolger bekommt, stellen sich Millionen Vertragsinhaber dieselbe Frage: Was mache ich jetzt mit meinem alten Vertrag? Die kurze Antwort vorweg: erst mal nichts Überstürztes. Es gibt keine automatische Umstellung und keinen Zwang zu handeln, aber es gibt vier Optionen, die sich je nach Lebenslage sehr unterschiedlich rechnen. Was die Reform im Detail bringt, haben wir im Artikel zum neuen Altersvorsorgedepot und zur Frühstart-Rente aufgeschrieben, hier geht es um die Bestandsverträge.
Die Ausgangslage: Bestandsschutz für alte Verträge
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die Zulagen bleiben wie gehabt: 175 Euro Grundzulage im Jahr, dazu 300 Euro je Kind (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Voraussetzung ist wie bisher der Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Wer weiter einzahlt, wird also weiter gefördert, daran ändert die Reform nichts.
Option 1: Weiterbesparen, wann sich das lohnt
Riester wird oft pauschal schlechtgeredet, dabei gibt es Konstellationen, in denen der alte Vertrag richtig gut dasteht. Prüf, ob einer dieser Punkte auf dich zutrifft:
- Hohe Zulagenquote: Wer mit kleinem Einkommen und mehreren Kindern nur den Sockelbetrag einzahlt und dafür mehrere Hundert Euro Zulagen kassiert, bekommt eine Förderrendite, die kein anderes Produkt schlägt. Mehr dazu im Artikel Altersvorsorge mit kleinem Einkommen.
- Alte Garantiezinsen: Vor allem ältere Verträge aus den 2000er-Jahren enthalten teils Garantieverzinsungen, die es heute nicht mehr gibt. Die gibt niemand freiwillig her.
- Kurz vor der Rente: Wenn nur noch wenige Jahre bleiben, wiegen Wechselkosten schwerer als jeder mögliche Renditevorteil.
Option 2: Beitragsfrei stellen, die Pause-Taste
Du kannst den Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen: Es fließen keine Beiträge und keine neuen Zulagen mehr, das Guthaben bleibt samt Garantien erhalten und wird zum Rentenbeginn ausgezahlt. Der Haken: Bei vielen Verträgen laufen die Verwaltungskosten weiter und knabbern am ruhenden Guthaben. Beitragsfreistellung ist deshalb eine gute Zwischenlösung, wenn du 2027 die neuen Produkte vergleichen willst, ohne vorher Fakten zu schaffen, aber keine gute Dauerlösung.
Option 3: Kündigen, fast immer die teuerste Variante
Bei einer Kündigung vor Rentenbeginn wird der Vertrag „förderschädlich“ aufgelöst: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, dazu kommen je nach Anbieter Stornokosten. Gerade in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft unter den eingezahlten Beiträgen, unterm Strich ein realisierter Verlust. Eine Kündigung ergibt höchstens in Ausnahmefällen Sinn, etwa bei einem sehr jungen Vertrag mit minimalem Guthaben und null Zulagen. Wer mit seinem Anbieter unzufrieden ist, kann stattdessen das Guthaben förderunschädlich auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen.
Option 4: Ab 2027 ins neue Depotmodell wechseln
Die Reform sieht vor, dass Guthaben aus Altverträgen in die neuen geförderten Depots mitgenommen werden können. Das kann sich lohnen, wenn dein Vertrag hohe Kosten und magere Renditen liefert und bis zur Rente noch zehn oder mehr Jahre bleiben, dann arbeitet das Geld künftig ohne Beitragsgarantie-Bremse am Kapitalmarkt. Seriös entscheiden lässt sich das aber erst, wenn die konkreten Produkte samt Kosten auf dem Markt sind. Bis dahin gilt: beobachten, nicht blind wechseln.
Deine Checkliste: Das verrät die Standmitteilung
- Kosten: Wie viel geht jedes Jahr für Abschluss- und Verwaltungskosten ab?
- Garantierte Rente: Welche monatliche Zahlung ist dir sicher, und in welchem Verhältnis steht sie zu den Beiträgen?
- Zulagen: Sind alle Zulagen der letzten Jahre tatsächlich angekommen? (Dauerzulagenantrag prüfen.)
- Wertentwicklung: Wie hat sich das Guthaben nach Kosten entwickelt?
Mit diesen vier Zahlen kannst du 2027 in wenigen Minuten vergleichen, ob ein neues Produkt deinen Altvertrag schlägt. Wie groß deine Versorgungslücke überhaupt ist, hilft dir der Artikel Rentenlücke verstehen und schließen einzuschätzen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Finanztip: Riester-Rente – Zulagen, Kosten und Optionen für Bestandskunden
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