Über kaum eine Leistung der gesetzlichen Rente wissen die Betroffenen so wenig wie über die Witwen- und Witwerrente, dabei entscheidet sie nach einem Todesfall oft darüber, ob das Geld im Alter reicht. Besonders für Frauen, die wegen Familienzeiten weniger eigene Ansprüche aufgebaut haben, ist sie ein zentraler Baustein; warum diese Lücke entsteht, zeigt unser Artikel zum Gender Pension Gap. Hier kommen die Regeln, nüchtern sortiert.
Wer überhaupt Anspruch hat
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr (bei Unfalltod gelten Ausnahmen).
- Die verstorbene Person hat mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt oder bezog bereits eine Rente.
- Du hast nicht wieder geheiratet, mit einer neuen Ehe endet der Anspruch (dafür gibt es eine einmalige Abfindung).
Kleine oder große Witwenrente?
Das Gesetz kennt zwei Stufen. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente, die die verstorbene Person bekommen hat oder bekommen hätte, und wird nach neuem Recht nur zwei Jahre lang gezahlt. Sie greift, wenn keine der Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt ist.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent und läuft unbegrenzt. Du bekommst sie, wenn du ein minderjähriges Kind erziehst, erwerbsgemindert bist oder das maßgebliche Alter erreicht hast, diese Altersgrenze steigt schrittweise auf 47 Jahre. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt noch altes Recht: 60 Prozent, dafür ohne den heutigen Zuschlag für Kindererziehung.
Das Sterbevierteljahr: volle Rente für drei Monate
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesfall wird die volle Rente der verstorbenen Person weitergezahlt, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Diesen Vorschuss zahlt auf Antrag der Renten Service der Deutschen Post aus; der Antrag sollte möglichst bald nach dem Todesfall gestellt werden. Erst danach beginnen die dauerhaften Regeln samt Einkommensanrechnung.
Einkommensanrechnung: der Freibetrag 2026
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst oberhalb eines Freibetrags. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1.122,53 Euro netto im Monat; für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht er sich um 238,11 Euro. Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und steigt mit jeder Rentenanpassung. Vom Nettoeinkommen oberhalb der Grenze werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Ein Rechenbeispiel: Deine Witwenrente beträgt 800 Euro, dein eigenes anrechenbares Nettoeinkommen 1.522,53 Euro. Das sind 400 Euro über dem Freibetrag; davon werden 40 Prozent, also 160 Euro, abgezogen. Ausgezahlt werden 640 Euro. Wichtig: Das anrechenbare Netto wird pauschal aus dem Brutto berechnet und liegt oft höher als das, was tatsächlich auf dem Konto landet, die genaue Berechnung übernimmt die Rentenversicherung.
Was das für deine Planung heißt
Die Witwenrente ist eine wichtige Absicherung, aber sie ist kein Ersatz für eigene Vorsorge. Wer gut verdient, bekommt wegen der Anrechnung womöglich wenig bis nichts; wer sich allein auf den Partner verlässt, steht bei Scheidung ganz ohne diesen Schutz da. Drei Dinge lohnen sich deshalb unabhängig vom Familienstand: die eigene Rentenlücke kennen, eigene Ansprüche aufbauen, auch mit kleinen Beträgen, wie unser Artikel Altersvorsorge mit kleinem Einkommen zeigt, und die Unterlagen (Rentenbescheide, Konten, Vollmachten) so ordnen, dass der Partner im Ernstfall alles findet.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Renten an Hinterbliebene
- Finanztip: Witwenrente – Höhe, Freibetrag und Einkommensanrechnung
Die Rentenlücke privat schließen
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