Du hast einen thesaurierenden ETF, hast das ganze Jahr keinen Cent verkauft, und trotzdem bucht deine Bank im Januar auf einmal Steuer ab. Willkommen bei der Vorabpauschale. Für viele ETF-Sparer ist das der irritierendste Moment des Jahres: Geld, das man nie in die Hand genommen hat, wird plötzlich besteuert. 2026 trifft es die Depots stärker als je zuvor, denn der entscheidende Rechenwert ist auf den höchsten Stand seit Einführung geklettert. Kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, einmal zu verstehen, was da passiert.

Was die Vorabpauschale überhaupt ist

Wenn ein Fonds Dividenden ausschüttet, zieht die Bank direkt Steuer ab. Bei thesaurierenden ETFs, also solchen, die Erträge automatisch wieder anlegen, fließt aber nichts aufs Konto. Damit der Staat nicht jahrzehntelang leer ausgeht, bis du irgendwann verkaufst, gibt es die Vorabpauschale: eine Art jährliche Mindestbesteuerung auf einen unterstellten Gewinn. Die Idee dahinter ist Gleichbehandlung. Wer einen ausschüttenden Fonds hat, zahlt laufend; wer thesauriert, würde sonst die Steuer komplett in die ferne Zukunft schieben. Das Finanzamt holt sich also einen kleinen Vorschuss, der später beim Verkauf wieder gegengerechnet wird, damit du nichts doppelt zahlst.

Wichtig für alle, die gerade nervös werden: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Steuer, die beim späteren Verkauf ohnehin fällig wäre. Unterm Strich zahlst du also nicht mehr, sondern früher.

Der Basiszins 2026: 3,20 Prozent

Herzstück der Rechnung ist der sogenannte Basiszins. Ihn ermittelt die Deutsche Bundesbank am ersten Handelstag des Jahres, das Bundesfinanzministerium gibt ihn offiziell bekannt. Für 2026 liegt er bei 3,20 Prozent, das ist der höchste Wert, seit es die Vorabpauschale gibt, und ein deutlicher Sprung gegenüber den 2,53 Prozent des Vorjahres. Der Grund ist banal: Steigen die Zinsen auf sichere Anleihen, steigt auch der unterstellte Mindestertrag deiner Fonds.

Von diesem Basiszins zählen aber nur 70 Prozent. Aus 3,20 Prozent werden dadurch effektiv 2,24 Prozent, die auf den Fondswert zu Jahresbeginn angesetzt werden. Diesen Wert nennt man Basisertrag.

So wird gerechnet, ein Beispiel

Nehmen wir an, dein Aktien-ETF war am Jahresanfang 10.000 Euro wert. Dann sieht die Rechnung so aus:

  • Basisertrag: 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 €
  • Gegenprobe mit der echten Wertsteigerung: Angesetzt wird immer der niedrigere von beiden Werten. Ist dein ETF um mehr als 224 € gestiegen, gilt der Basisertrag von 224 €. Ist er um weniger gestiegen, zählt nur die tatsächliche Wertsteigerung. Und hat dein ETF im Minus geschlossen, fällt gar keine Vorabpauschale an.
  • Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent steuerfrei. Von den 224 € sind also nur 156,80 € steuerpflichtig.
  • Steuer: Darauf fallen rund 26,375 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli an, macht etwa 41 Euro.

Als grobe Faustregel kannst du dir merken: Bei einem breit gestreuten Aktien-ETF landet die Steuer 2026 bei ungefähr 40 Euro je 10.000 Euro angelegtem Kapital, vorausgesetzt, der Markt lief gut. In schwachen oder roten Börsenjahren ist es weniger oder null.

Wann und wie das Geld abgebucht wird

Die Vorabpauschale für ein Jahr gilt steuerlich als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Konkret heißt das: Die Steuer für 2026 zieht deine Bank Mitte bis Ende Januar 2027 automatisch von deinem Verrechnungskonto ein. Genau hier liegt die typische Stolperfalle. Ist auf dem Verrechnungskonto zu wenig Guthaben, kann es passieren, dass die Bank Anteile verkauft oder das Konto ins Minus rutscht. Deshalb der wichtigste praktische Tipp: Sorg zum Jahreswechsel für ein kleines Polster auf dem Verrechnungskonto, damit die Abbuchung glatt läuft.

So vermeidest du die Steuer ganz legal

Für die meisten kleinen und mittleren Depots ist die Vorabpauschale in der Praxis ein Nicht-Thema, dank des Sparerpauschbetrags. 2026 bleiben 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Paaren 2.000 Euro. In diesen Freibetrag fallen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und die Vorabpauschale.

Wenn du mit Mitte 20 gerade deinen ersten Sparplan laufen hast und vielleicht 8.000 oder 15.000 Euro im Depot liegen, deckt der Freibetrag die Vorabpauschale in aller Regel locker ab. Die einzige Bedingung: Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das ist ein Häkchen im Depot-Menü, keine fünf Minuten Arbeit, und ohne diesen Auftrag zieht die Bank Steuer ab, selbst wenn du eigentlich unter dem Freibetrag liegst. Hast du mehrere Banken oder Depots, kannst du die 1.000 Euro auf sie aufteilen. Für die Sandwich-Generation, die oft mehrere alte Konten und Depots mit sich herumschleppt, lohnt sich zum Jahresende ein kurzer Check, ob die Freistellungsaufträge noch sinnvoll verteilt sind. Ein zu üppig gesetzter Auftrag bei einer kaum genutzten Bank verschenkt womöglich Freibetrag, den ein anderes Depot dringend bräuchte.

Was du daraus mitnehmen solltest

Die Vorabpauschale klingt komplizierter, als sie für den Alltag ist. Sie ist keine Strafe fürs Sparen, sondern eine vorgezogene Teilzahlung auf Steuern, die sowieso kommen. Für Einsteiger mit überschaubarem Depot regelt der Freistellungsauftrag fast alles. Wer größere Beträge angelegt hat, sollte einfach im Januar an genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto denken. Und der höhere Basiszins 2026 hat sogar eine gute Seite: Er ist ein Zeichen dafür, dass sich Sparen wieder mehr lohnt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Angaben zu Zinssätzen, Freibeträgen und Berechnungen können sich ändern; für deine persönliche Situation wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. deine depotführende Bank.

Quellen

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