Zwei Wege, die oft verwechselt werden
Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, sind meist zwei ganz verschiedene Dinge gemeint – und genau da beginnt die Verwirrung.
Der eine Weg ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie verlangt 45 Beitragsjahre und ist abschlagsfrei. Der frühe Start bei 63 galt allerdings nur für Jahrgänge bis 1952. Seither steigt die Altersgrenze schrittweise: Wer 1963 geboren ist, kann diesen Weg erst mit 64 Jahren und 10 Monaten gehen; ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren. Die „abschlagsfreie Rente mit 63“ ist damit für alle, die heute noch mitten im Berufsleben stehen, Geschichte.
Der andere Weg ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie verlangt 35 Jahre Wartezeit – und die gibt es tatsächlich weiterhin ab dem 63. Geburtstag, allerdings nie ohne Abschlag. Das ist der Weg, um den es hier geht.
45 Jahre = abschlagsfrei, aber nicht mehr mit 63. 35 Jahre = ab 63 möglich, aber mit dauerhaftem Abschlag.
Wie groß der Abschlag wirklich ist
Für jeden Monat, den die Zahlung vor der eigenen Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der sogenannte Zugangsfaktor um 0,003 – also um 0,3 Prozent. Bei vier Jahren früher sind das 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Das ist die im Gesetz vorgesehene Höchstgrenze, weil vier Jahre der maximale Vorlauf sind.
Wichtig ist der Bezugspunkt: Gerechnet wird nicht gegen ein festes Alter, sondern gegen die persönliche Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1963 liegt sie bei 66 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 67. Wer 1963 geboren ist und mit exakt 63 startet, kommt deshalb auf 46 Monate und damit auf 13,8 Prozent.
Und der Abschlag bleibt. Er wird nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben, sondern begleitet jede spätere Anpassung – lebenslang.
Die Rechnung, die kaum jemand aufmacht
Nehmen wir jemanden mit 40 Entgeltpunkten bis zur Regelaltersgrenze. Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (Stand seit 1. Juli 2026) ergibt das rund 1.701 Euro brutto im Monat.
Beim frühen Ausstieg kommen zwei Effekte zusammen, und der zweite wird fast immer vergessen: Es fehlt nicht nur der Abschlag, es fehlen auch vier Jahre Beitragszahlung. Bei durchschnittlichem Verdienst sind das rund vier Entgeltpunkte weniger.
Beispielrechnung: vier Jahre früher statt bis zur Regelaltersgrenze
Modellrechnung mit 40 Entgeltpunkten, Rentenwert 42,52 Euro, Durchschnittsverdienst in den letzten vier Jahren. Brutto, ohne Steuer und Beiträge.
| Bis zur Regelaltersgrenze | Vier Jahre früher | |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte | 40,0 | 36,0 |
| Abschlag | 0 % | 14,4 % |
| Monatlich brutto | rund 1.701 € | rund 1.310 € |
| Differenz | – | rund 391 € weniger |
| Vorsprung durch 48 Monate früher | – | rund 62.900 € |
Der frühe Start bringt also gut 62.900 Euro Vorsprung, kostet aber monatlich rund 391 Euro. Bis dieser Vorsprung aufgebraucht ist, dauert es etwa 13 Jahre und vier Monate nach der Regelaltersgrenze. Der Break-even liegt damit bei rund 80 Jahren.
Wer nur den Abschlag rechnet und die fehlenden Beitragsjahre unterschlägt, kommt auf einen viel späteren Kipppunkt – rechnerisch erst jenseits der 90. Das ist der Grund, warum in Ratgebern so unterschiedliche Zahlen kursieren. Beide sind rechnerisch korrekt, sie beantworten nur verschiedene Fragen.
Wer vier Jahre früher aufhört, verliert doppelt: durch den Abschlag und durch die Beitragsjahre, die nicht mehr dazukommen. Nur die zweite Größe kann man beeinflussen – etwa durch Teilzeit statt komplettem Ausstieg.
Was die reine Break-even-Rechnung nicht abbildet
Die Zahl 80 ist ein Anhaltspunkt, keine Entscheidung. Vier Punkte verschieben das Ergebnis in beide Richtungen:
- Gesundheit und Familiengeschichte. Der Break-even liegt in der Nähe der durchschnittlichen Lebenserwartung. Wer heute absehbar gesundheitlich eingeschränkt ist, entscheidet anders als jemand, dessen Eltern 90 wurden.
- Steuern. Wer früher startet, hat einen niedrigeren Besteuerungsanteil – der Anteil steigt mit jedem späteren Rentenbeginnjahr. Das relativiert einen Teil des Abschlags.
- Krankenkassenbeiträge. Sie fallen auf die Zahlung an und mindern beide Varianten ähnlich – der Unterschied bleibt anteilig gleich.
- Der Zuschlag fürs Warten. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt für jeden Monat 0,5 Prozent mehr. Ein Jahr länger sind 6 Prozent – dauerhaft.
Der Hebel, den viele übersehen: Teilzeit statt Vollausstieg
Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer mit 63 die Zahlung beginnt, darf unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass gekürzt wird. Damit wird eine Zwischenlösung interessant, die früher unattraktiv war: früher Rentenbeginn plus reduzierte Stelle.
Der Effekt ist doppelt. Das Einkommen bricht nicht ein, und die Beitragszahlung läuft weiter – die fehlenden Entgeltpunkte aus der Beispielrechnung fallen also kleiner aus. Wer diesen Weg erwägt, sollte allerdings vorher mit der Deutschen Rentenversicherung sprechen: Beitragsrecht und Steuer sind in dieser Konstellation komplizierter als bei einem klaren Schnitt.
Abschläge ausgleichen – der zweite Weg
Es gibt eine Möglichkeit, den Abschlag ganz oder teilweise wegzukaufen: freiwillige Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung, möglich ab 50. Die nötige Summe teilt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag mit (Formular V0210). Der Vorteil: Die Zahlungen sind im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzbar – man kauft also mit teilweise gefördertem Geld. Ob sich das lohnt, hängt wieder an derselben Frage wie oben: an der erwarteten Bezugsdauer.
So gehst du vor
- Kontenklärung machen. Ohne vollständiges Konto ist jede Rechnung Schätzung – Lücken aus Ausbildung, Auslandszeiten oder Kindererziehung finden sich erstaunlich oft.
- Persönliche Regelaltersgrenze feststellen. Sie bestimmt, wie viele Monate Abschlag tatsächlich anfallen.
- Beide Varianten durchrechnen lassen – die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung liefert konkrete Zahlen statt Faustregeln.
- Die Lücke bis zum Ausstieg planen. Wer mit 63 aufhört, überbrückt vier Jahre – aus Erspartem, Abfindung oder Teilzeit.
- Erst danach entscheiden, ob Ausgleichszahlungen sinnvoll sind.
Diese Rechnung als Video ansehen
„LF erklärt“: Was dich die Rente mit 63 wirklich kostet – in 2 Minuten.
Auf YouTube ansehenWeiterlesen
- Rentenpunkte kaufen: Wann sich der Ausgleich lohnt
- Aktivrente 2026: Steuerfrei dazuverdienen im Ruhestand
- Vorsorge mit kleinem Einkommen: Was trotzdem geht
- Gender Pension Gap: Warum Frauen die größere Lücke haben
- Finanzen für Einsteiger: Der komplette Leitfaden
Quellen
- § 36 SGB VI – Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Anhebung der Altersgrenze)
- § 235 SGB VI – Regelaltersrente (Anhebung der Regelaltersgrenze)
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor (0,3 Prozent Abschlag je Monat)
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (aktueller Rentenwert 42,52 Euro)
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
Die Rentenlücke privat schließen
Ein Vergleich der privaten Vorsorge-Optionen zeigt, womit du die Lücke am effizientesten schließt.
Altersvorsorge vergleichen (Check24) →