Was die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich ist
Sozialbeiträge werden nicht auf das komplette Einkommen erhoben, sondern nur bis zu einer Obergrenze – der Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Diese Grenze wandert jedes Jahr mit der Lohnentwicklung nach oben: Sind die Löhne im vorvergangenen Jahr gestiegen, steigen die Grenzen im Folgejahr mit. 2026 hat das die Rentenkasse erstmals über die Marke von 100.000 Euro gehoben.
Die Rechengrößen 2026 im Überblick
| Rechengröße | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosengeld | 8.450 € | 101.400 € |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenkasse | 10.400 € | 124.800 € |
| Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenkasse | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in die PKV möglich) | 6.450 € | 77.400 € |
| Durchschnittsentgelt Rentenkasse | — | 51.944 € |
Für die große Mehrheit der Beschäftigten ändert sich durch die Anhebung nichts: Wer unter den Grenzen verdient, zahlt weiter denselben Prozentsatz auf sein volles Gehalt. Spürbar wird die Anpassung erst für Einkommen oberhalb der alten Grenzen.
Für Gutverdiener: Mehr Abgaben – aber gedeckelt
Wer 2026 zum Beispiel 110.000 Euro brutto verdient, zahlt Rentenbeiträge nur auf 101.400 Euro. Beim Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt das den Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro im Monat – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigtem getragen, also maximal 785,85 Euro aus der eigenen Tasche. Mehr Rentenbeitrag als diesen Höchstbetrag zahlt niemand, egal wie hoch das Gehalt darüber hinaus liegt.
Gegenüber 2025, als die Grenze bei 96.600 Euro lag, sind das für Spitzenverdiener rund 37 Euro mehr Arbeitnehmeranteil im Monat allein in der Rentenkasse. Dazu kommen die gestiegenen Grenzen bei Kranken- und Arbeitslosenbeiträgen. Eine dreistellige Netto-Einbuße pro Jahr ist für Einkommen oberhalb der Grenzen realistisch – ohne dass sich am Beitragssatz selbst etwas geändert hätte.
Die andere Seite: Mehr Beitrag bedeutet mehr Rentenpunkte
Oft wird die steigende Grenze nur als Belastung erzählt. Das ist die halbe Wahrheit, denn im Rentensystem gilt: Wer mehr einzahlt, bekommt später mehr heraus. Die Rentenpunkte eines Jahres ergeben sich aus dem eigenen Verdienst geteilt durch das Durchschnittsentgelt – 2026 sind das 51.944 Euro. Wer genau an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sammelt damit rund 1,95 Entgeltpunkte in einem Jahr, den höchstmöglichen Wert. Was ein einzelner Punkt später wert ist und ob sich freiwillige Einzahlungen lohnen, rechnet der Artikel über das Kaufen von Rentenpunkten durch.
Versteckter Gewinner: der bAV-Förderrahmen
Eine Folge der höheren Grenze übersehen viele: Der steuerliche Förderrahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist direkt an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt. Bis zu 8 Prozent davon können 2026 steuerfrei per Entgeltumwandlung eingezahlt werden – das sind jetzt 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat. Sozialabgabenfrei bleiben 4 Prozent, also 4.056 Euro jährlich. Wer seinen bAV-Vertrag vor Jahren eingerichtet hat und seither unverändert bespart, schöpft den gewachsenen Rahmen womöglich längst nicht mehr aus. Ob und wann sich die bAV überhaupt rechnet, beleuchtet unser Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge 2026.
Die 101.400-Euro-Grenze wirkt dreifach: Sie deckelt die Beiträge nach oben, sie deckelt die Rentenpunkte bei rund 1,95 pro Jahr – und sie hebt den steuerfreien bAV-Rahmen auf 8.112 Euro an. Wer über der Grenze verdient, sollte einmal im Jahr prüfen, ob die Entgeltumwandlung noch zum aktuellen Rahmen passt.
Krankenkasse: Die Pflichtgrenze entscheidet über die PKV-Tür
Neben der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch die Versicherungspflichtgrenze – 2026 auf 77.400 Euro im Jahr. Erst wer voraussichtlich dauerhaft darüber verdient, darf von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Durch die jährliche Anhebung rutscht diese Tür für manche wieder zu, deren Gehalt knapp über der alten Grenze lag. Ein Wechsel will ohnehin gut überlegt sein: Was im Berufsleben günstiger wirkt, kann im Ruhestand deutlich teurer werden – die Rückkehr in das gesetzliche System ist ab 55 praktisch ausgeschlossen.
Einordnung: Kein Grund zur Aufregung, aber ein Anlass zum Prüfen
Die jährliche Anhebung der Rechengrößen ist kein politischer Beschluss gegen Gutverdiener, sondern folgt automatisch der Lohnentwicklung. Wer betroffen ist, kann an den Beiträgen selbst nichts ändern – wohl aber an dem, was er daraus macht: den größeren bAV-Rahmen nutzen, die eigene Rentenlücke neu durchrechnen und prüfen, wie viel vom Plus einer Gehaltserhöhung oberhalb der Grenzen tatsächlich netto ankommt. Wie groß die Lücke zwischen letztem Netto und gesetzlicher Rente typischerweise ausfällt, zeigt der Beitrag zur Rentenlücke.
Und wer 2026 eine Rentenerhöhung bekommen hat, sollte einen Blick auf die steuerliche Seite werfen: Mehr Rente kann eine Steuererklärungspflicht auslösen – die Details stehen im Artikel zur Rentenerhöhung 2026.
Weiterlesen
- Betriebliche Altersvorsorge 2026: Für wen sie sich rechnet
- Rentenpunkte kaufen: Lohnt sich die freiwillige Einzahlung?
- Rentenlücke verstehen und schließen
- Rentenerhöhung 2026: Die Steuerfalle
Quellen
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- krankenkassen.de: Rechengrößen der Sozialversicherung 2026
- Deutsche Rentenversicherung
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