25 Prozent für alle – egal, wie viel du verdienst

Seit 2009 gilt für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Die Bank führt die Steuer direkt ab, sobald deine Erträge über dem Sparerpauschbetrag liegen – der beträgt 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Der Charme des Systems: Du musst dich um nichts kümmern. Der Haken: Die 25 Prozent gelten für alle gleich. Beim Arbeitslohn steigt der Steuersatz mit dem Einkommen – bei Kapitalerträgen zahlt die Studentin mit Nebenjob denselben Satz wie der Topverdiener.

Was die Günstigerprüfung macht

Genau für diese Schieflage gibt es die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes. Kreuzt du sie in der Anlage KAP an, rechnet das Finanzamt deine Kapitalerträge probeweise in dein normales zu versteuerndes Einkommen ein und wendet deinen persönlichen Steuertarif an. Ist das Ergebnis günstiger als die pauschalen 25 Prozent, bekommst du die zu viel gezahlte Steuer erstattet. Ist es ungünstiger, passiert – nichts. Das Finanzamt lässt dann einfach alles beim Alten. Du kannst durch den Antrag also nicht verlieren, nur gewinnen.

Kein Risiko

Die Günstigerprüfung ist eine echte Einbahnstraße zu deinen Gunsten: Fällt die Prüfung negativ aus, bleibt es automatisch bei der Abgeltungsteuer. Im Zweifel immer ankreuzen.

Für wen sich das Kreuz lohnt

Die Faustregel: Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist typischerweise bei einem zu versteuernden Einkommen von grob unter 20.000 Euro der Fall (Alleinstehende; bei Paaren entsprechend das Doppelte) – die genaue Grenze verschiebt sich mit dem Steuertarif von Jahr zu Jahr, aber darauf kommt es nicht an, weil das Finanzamt ohnehin automatisch rechnet.

  • Menschen im Ruhestand mit kleiner Rente und Ersparnissen aus dem Berufsleben
  • Teilzeitkräfte und Minijobber mit Kapitalerträgen über dem Pauschbetrag
  • Eltern in Elternzeit mit vorübergehend niedrigem Einkommen
  • Studierende und Azubis, die schon eigenes Geld angespart haben
  • alle, deren Einkommen in einem Jahr einbricht – etwa durch Jobverlust oder Sabbatical

Ein Beispiel: Eine Studentin verdient im Nebenjob so wenig, dass ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) bleibt. Auf ihrem Sparkonto sind trotzdem 1.500 Euro Zinsen angefallen – 500 Euro über dem Pauschbetrag, dafür hat die Bank rund 125 Euro Abgeltungsteuer plus Soli einbehalten. Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei null. Mit der Günstigerprüfung bekommt sie die komplette Steuer zurück. Bei einer kleinen Rente sieht die Rechnung ähnlich aus, nur dass statt null ein niedriger Tarifsatz greift – auch dann bleibt eine spürbare Erstattung.

So beantragst du die Günstigerprüfung

Der Antrag ist unspektakulär: In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung setzt du in Zeile 4 das Kreuz bei „Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragen“ und trägst deine Erträge ein. Die Zahlen dafür liefert die Jahressteuerbescheinigung, die du bei deiner Bank kostenlos bekommst oder im Online-Banking herunterladen kannst. Wichtig: Der Antrag gilt immer für alle Kapitalerträge des Jahres und muss mit der jeweiligen Steuererklärung gestellt werden. Wer keine Erklärung abgeben muss, kann sie freiwillig einreichen – dafür bleiben bis zu vier Jahre Zeit. Wie der Einstieg in die erste Erklärung gelingt, zeigt der Beitrag zur ersten Steuererklärung für Azubis und Studierende.

Noch besser: gar nicht erst zu viel zahlen

Die Günstigerprüfung holt Geld zurück – eleganter ist, es gar nicht erst abzugeben. Erster Hebel ist der Freistellungsauftrag: richtig auf deine Banken verteilt, bleiben Erträge bis 1.000 Euro von vornherein steuerfrei. Wie das geht, steht im Artikel zum Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag. Zweiter Hebel für alle mit dauerhaft sehr niedrigem Einkommen ist die Nichtveranlagungsbescheinigung: Sie bescheinigt der Bank, dass gar keine Steuer einzubehalten ist – drei Jahre lang, ganz ohne jährliche Erklärung. Und wer Fonds oder ETFs bespart, sollte die Vorabpauschale kennen, die Anfang des Jahres vom Verrechnungskonto abgebucht wird.

Übrigens betrifft das Thema auch viele Ruheständler doppelt: Wer wissen will, wann eine Rente überhaupt eine Steuererklärung nötig macht, findet die Antwort im Beitrag zur Rentenerhöhung und der Steuerfalle dahinter.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die genannten Beträge sind Beispielrechnungen; maßgeblich sind dein Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberatung.

Quellen

Anzeige

Ersparte Zinsen: erst mal vergleichen

Die Konditionen ändern sich laufend. Ein aktueller Vergleich zeigt dir das beste Tagesgeld für deine Situation.

Tagesgeld-Vergleich bei Check24 →